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: Bewohnerinnen von Frauennotwohnungen müssen Unterkunft bezahlen – wie lange noch?

Wer in ein Frauenhaus im Land Brandenburg vorübergehend einziehen muss, der muss dafür bezahlen. So manche Bewohnerin verschuldet sich aktuell. Eine neue Gebührenordnung ist längst überfällig.
Von
Kerstin Schreiber
Fürstenwalde
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Manuela und Jessica Christoph (v.l.) vom Fürstenwalder Verein „Frauen helfen Frauen“ in der Küche einer der Frauennotwohnungen von Fürstenwalde.

Kerstin Schreiber