Rettungsboot
: Fürstenwalder Feuerwehr sitzt auf dem Trockenen

Seit Mitte 2019 ist das alte Boot der Feuerwehr außer Dienst. Nach langer Diskussion steht Geld für ein neues bereit.
Von
Manja Wilde
Fürstenwalde
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Luft raus und Lasche ab: Seit August 2019 ist das 27 Jahre alte Rettungsboot der Fürstenwalder Feuerwehr außer Dienst gestellt. Demnächst soll ein neues gekauft werden. Robert Wolff freut sich darauf, er will den Bootsführerschein machen.

Manja Wilde

Die Ersatzbeschaffung für das Boot steht bereits im Gefahrenabwehrbedarfsplan, den die Stadtverordneten Ende 2015 beschlossen. Er umfasst  fünf Jahre. Den Kauf des Bootes sieht er für 2018/2019 vor. Das passierte nicht. Und auch für  2020 stand er bis zuletzt auf der Kippe. Nun haben die Stadtverordneten das Geld als „über– und außerplanmäßige Ausgabe“ bereitgestellt. „Maximal 49 600 Euro“ sind vorgesehen. Möglich wird diese Ausgabe, weil Gerold Sachse (Linke) aufgefallen war, dass im Haushalt eine Einnahme von 129 000 Euro vergessen wurde.

Die Linke hatte dann auch beantragt, das Geld für das Boot bereitzustellen. Das BFZ schlug vor, die Ausgabe angesichts der Haushaltssituation auf 25 000 Euro zu reduzieren. Dafür solle das „umfassende Zusatz–Ausrüstungspaket des Bootes“ weggelassen oder ein gebrauchtes gekauft werden. Nach Recherchen des BFZ gebe es Boote für 25 000 Euro. Zuletzt äußerte Christian Dippe im Hauptausschuss die Sorge, das Boot, das die Feuerwehr ausgesucht habe, könne so groß und schwer sein, so dass es auf unwegsamem Gelände nicht von vier, fünf Mann eingesetzt werden könne. Er bat darum, dass der Feuerwehrchef erklären möge, welche Ausstattung warum gebraucht wird, bevor die Ausschreibung erfolge. Dem schloss sich die Mehrheit an.

Was gebraucht werde, regele die seit 2013 gültige DIN–Vorschrift, sagt Müller auf MOZ–Nachfrage. Feste Sitzplätze für sechs Personen je 90 Kilogramm, Sprechfunk, Steuerstand, Echolot, Beleuchtung und rutschhemmende Oberfläche. Ein Schlauchboot solle es nicht sein, da Verletzte oder Tote über den Rand gehievt werden müssten. Das gewünschte Alu–Boot verfüge hingegen über eine Bug–Klappe durch die die Menschen geschoben werden könnten. Da die Stadt an der Bundeswasserstraße liegt, für Schleuse, Wehr Große Tränke und Trebuser See zuständig ist, sei sie per Weisung des Innenministeriums verpflichtet, ein Boot zu beschaffen.

DLRG weist Pflicht zurück

Stefan Wichary, Erster Beigeordneter der Stadt und für die Feuerwehr zuständig, beurteilt das anders: „Unsere Pflicht ist die Bekämpfung von Bränden. Es gibt kein Gesetz in dem steht, dass wir Menschen aus dem Wasser retten müssen.“ Gäbe es diese Pflicht, hätte die Verwaltung das Geld für das Boot in den Haushalt geschrieben. Aber so könne sich die Stadt „darauf zurückziehen, dass die DLRG diese Aufgabe erfülle“.

Das wiederum weist Peter Jacobeit, der technische Leiter für Einsätze des DLRG Kreisverbandes Oder–Spree zurück: "Als Wasserretter sind wir nicht aktiv, nur auf Bestellung bei besonderen Veranstaltungen“, betont er. „Wenn eine Person am Ertrinken ist, kommen wir zu spät.“ Die DLRG sei gar nicht in der Alarmierungskette. Sie sei Teil des Katastrophenschutzes des Landkreises. Erst wenn ein Einsatzleiter am Unfallort feststelle, dass die Schnelleinsatzgruppe benötigt werde, rücke sie an. „Wenn wir in einer Stunde da sind, ist das schnell“, ergänzt Jacobeit.