Das durchdringende Geräusch kann weit tragen, vor allem, wenn die Umgebung sonst ruhig ist: Hunde, die laut und ausdauernd bellen, können anderen Menschen mächtig auf die Nerven gehen. Dabei ist das Störpotenzial weitgehend entkoppelt von der Größe der Tiere: Das Gekläff mit eher hoher Tonlage eines Zwergpinschers kann, wenn es denn gar nicht aufhört, Menschen zur Weißglut bringen, ebenso wie das kräftige tiefe Bellen eines großen Schäferhundes.
Das kann so weit gehen, dass Nachbarn von Hundehaltern sich bei Behörden beschweren. Das kommt auch in Fürstenwalde vor. 2022 gab es vier Anzeigen zur Ruhestörung durch Tierlärm, teilt Björn-Ulrik Bluschke, der Referent des Bürgermeisters, auf Nachfrage von MOZ.de mit. „Auch 2023 sind es schon wieder vier Anzeigen.“ Sie alle beziehen sich auf das Bellen von Hunden.
Erfassung mit Bellzeitenlisten
Wie geht nun das Ordnungsamt mit solchen Fällen um? Wie Bluschke mitteilt, werden in den einzelnen Fällen weitere Anwohner aus dem Umfeld befragt beziehungsweise als ebenfalls Betroffene angehört. Davon hängt viel ab: Stellt sich heraus, dass nur der Anzeigende sich gestört fühlt, wird er auf die Möglichkeit hingewiesen, zivilrechtlich weiter gegen das Bellen eines Hundes vorzugehen. Sind aber mehrere Anwohner von dem Lärm betroffen, werden weitere Ermittlungen aufgenommen.
Dann können auch Bellzeitenlisten geführt werden und es zu einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit führen. „Der entsprechende Hundehalter wird mit Anschreiben über den Sachverhalt informiert und gebeten, entsprechende Maßnahmen gegen das Bellen seines Hundes zu ergreifen“, schreibt Bluschke.
Immissionsschutzgesetz enthält Regelung zur Tierhaltung
Die Rechtsgrundlage ist das Landesimmissionsschutzgesetz. Dort wird im Paragrafen 3 ausdrücklich auf Tierhaltung eingegangen, allerdings ohne jedoch zum Beispiel exakte Dezibel-Werte festzuschreiben.
„Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen, die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird“, heißt es dort. Von 22 bis 6 Uhr soll laut Gesetz Nachtruhe gelten.
Hunde brauchen körperliche Auslastung
Was können Hundehalter nun tun, damit ihr Lieblingsgefährte den Nachbarn nicht zu viel auf die Nerven geht? Hundetrainerin Stefanie Wilke betont zunächst die genetische Komponente, die je nach Rasse unterschiedlich ausgeprägt ist, aber auch die Bedeutung, die die körperliche Auslastung für die Vierbeiner hat. „Man sollte fragen, was der Hund tun kann, und nicht, was er nicht tun soll, zum Beispiel bellen“, sagt sie.
Auch ein Grundstück laste einen Hund nicht aus: „Da riecht er jeden Tag den gleichen Grashalm.“ Immer nur im eigenen Garten unterwegs zu sein, fördere ein „ritualisiertes Territorialverhalten“ – jeder vorbeikommende Radfahrer wird angekläfft, bis er wieder weg ist.
Natürliche Trennungsangst
Ein anderes Problem sei laut der Expertin die natürliche Trennungsangst der Hunde. „Manche bellen, bis ihr Besitzer wieder kommt“ – ungünstig für Menschen, die als Arbeitspendler acht bis zehn Stunden pro Tag außer Haus sind. Das hätten sie und andere Hundetrainer vor allem in der Zeit nach der Corona-Pandemie gemerkt.
„Da haben sich viele Leute Welpen geholt und sie dann allein gelassen, als die Beschränkungen wegfielen.“ Mit Abwesenheits-Training ließen sich Hunde zwar schulen. „Aber so schnell geht das nicht“, warnt die Trainerin vor überzogenen Erwartungen.