Tumorkrankes Kind
: Klinik-Termin scheitert an Transportkosten

Der elfjährige Leon aus Fürstenwalde kämpft gegen einen Gehirntumor. Seine Mutter streitet sich mit der Krankenkasse.
Von
Annemarie Diehr
Fürstenwalde
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Mit dem Transportschein in der Hand: Ina Hebert hofft, dass die Krankenkasse ihren Stempel unter das Formular setzt, damit die Klinik-Fahrten von Sohn Leon bezahlt werden.

Annemarie Diehr

Dabei wurde ein Teil des Tumors in seinem Hinterkopf abgetragen. Damit Ärzte kontrollieren können, ob das entartete Gewebe seitdem weiter gewachsen ist, sollte sich Leon am 6. Februar zum MRT an der Berliner Charité melden. Doch wahrnehmen konnte er diesen Termin nicht.

„Wissen Sie, wie das ist, seinem Sohn zu sagen, dass er nicht untersucht werden kann“, fragt Ina Hebert, als sie erzählt, wie es dazu kommen konnte. Bei der AOK, bei der ihr Sohn versichert ist, hat die Fürstenwalderin einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Krankenfahrt gestellt. „Zu einer teilstationären Behandlung mit Narkose kann er nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen“, sagt sie. Eine entsprechende Bescheinigung des Kinderarztes reichte Ina Hebert ein. Das war am 17. Januar.

Als sie wenige Tage vor dem MRT-Termin immer noch keine Rückmeldung von der Krankenkasse hat, spricht sie dort persönlich vor. Ohne Erfolg. Am 8. Februar, zwei Tage nach dem geplatzten Termin, teilt ihr die Krankenkasse schriftlich mit: „Damit über den Antrag entschieden werden kann, benötigen wir ergänzende Angaben/Unterlagen vom behandelnden Arzt.“ Diese einzuholen, meint Ina Hebert, habe die Krankenkasse lange genug Zeit gehabt.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die 50-Jährige von der AOK im Stich gelassen fühlt. Nach Leons erster Operation im Juli 2015 lehnte die Kasse einen Krankentransport zur Nachuntersuchung zunächst ab. Auf MOZ-Nachfrage lenkte die AOK ein. Auch im aktuellen Fall ist die Kasse bemüht, Familie Hebert entgegenzukommen: Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung würden die Fahrkosten für den neuen Termin am 12. März übernommen, teilt AOK-Sprecher Matthias Gabriel mit.

Die Übernahme von Krankentransportkosten sei erst ab dem Pflegegrad 4 vorgesehen. „Im Fall von Leon muss aufgrund seines Pflegegrades 3 zusätzlich eine sogenannte dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung von mindestens sechs Monaten vorliegen.“ Um einschätzen zu können, ob diese vorliegt, so Gabriel weiter, seien weitere medizinische Unterlagen einzuholen.