Verkehrskontrolle
: Regelwächter auf zwei Rädern

Die Fahrradstaffel der Polizei ist auf Wunsch von MOZ-Leserin Kathrin Littmann in Fürstenwalde auf Tour gegangen.
Von
Ruth Buder
Fürstenwalde
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Kontrollierten am Donnerstag Radfahrer in Fürstenwalde-Nord: Heike Zech, Krzysztof Krawczyk und Yvonne Hundt (von links) gehören der  Fahrradstaffel der Polizei an.

Ruth Buder

Die sind heute wegen der Nässe seltener zu sehen als an anderen Tagen. Dennoch müssen sie nicht lange warten, ehe sie die erste Übeltäterin entdecken. Um 8.30 Uhr stoppen sie in der Ehrenfried-Jopp-Straße eine ältere Frau mit einem Handy am Ohr. Sie fährt auf dem Gehweg, aber in falscher Richtung, direkt auf die Polizisten zu. 55 Euro muss sie wegen dieser Ordnungswidrigkeit berappen. Die Frau ist verärgert. „Da kennen wir kein Pardon, da geht es den Radlern wie den Autofahrern“, sagt die Polizeiobermeisterin.

Nur kurze Zeit später stoppt die Polizeistaffel an der Ecke Bachstraße einen Mann aus Eritrea in Arbeitskleidung mit zwei großen Kopfhörern. Er bekommt einen Zahlschein in Höhe von zehn Euro. „Der konnte absolut nichts mehr hören“, schüttelt Heike Zech den Kopf. „Einen Ohrstecker lassen wir ja noch gelten, aber das Gehör darf nicht gänzlich beeinträchtigt werden.“

Elfmal Verwarngeld

Zwischen 8 und 11 Uhr haben die Polizisten zirka 30 Radfahrer angehalten, elf mussten ein Verwarngeld bezahlen, etliche kamen mit einer Belehrung davon. Viele Radfahrer benutzen die Gehwege, fahren aber in der falschen Richtung. So wie ein älterer bei Kaufland in Nord, der zig Ausflüchte hat, als er angehalten wird, sich aber doch belehrbar zeigt. Das ist sein Glück: „Denn wer auch noch streitet und nicht einsichtig ist, der muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen“, informiert Heike Zech.

Die Polizisten nutzen den Stopp auch, um die technische Sicherheit der Fahrräder in Augenschein zu nehmen. Bremsen und Beleuchtung müssen funktionieren, sonst gibt es 20 Euro Strafe, wenn die Klingel versagt, sind 15 Euro fällig. „Helmpflicht haben wir noch nicht“, sagt Heike Zech, obwohl sie persönlich dies, insbesondere bei Kindern, begrüßen würde. Die Fahrrad-Polizisten tragen selbstverständlich Helm. Sie rät allen Radlern, auffällige Kleidung zu tragen. „Im Notfall kann man einfach eine Warnweste drüberziehen.“

Gegen 10 Uhr ist Dieter Töpfer, der mit seinem dreirädrigen Fahrrad unterwegs ist, völlig überrascht, als er in Höhe des Schwapp angehalten wird. Als Yvonne Hundt ihn kontrolliert, riecht sie Alkohol in seinem Atem. „Das ist nicht von heute, das ist Restalkohol von gestern“, sucht der 55-Jährige nach einer Entschuldigung. Die Polizistin will es genau wissen und ruft eine Streife,  die ein Messgerät vorbeibringen soll.

20 Minuten vergehen, dann darf Dieter Töpfer pusten. Er hat noch mal Glück gehabt: 1,2 Promille. „Bis 1,59 Promille ist das Radfahren erlaubt, aber der Radler darf keine Schlängellinien fahren, andere Ausfallerscheinungen zeigen oder gar an einem Unfall beteiligt sein.“, erklärt Yvonne Hundt. Erst mit 1,6 Promille ist Radfahren strafbar. „Als Autofahrer, für die ja die Grenze zur Straftat bei 1,1 Promille liegt,  wäre er dran gewesen.“ Auch heute ist die Fahrradstaffel in Fürstenwalde unterwegs.

Radfahrer verursachten35 Unfälle

Im Jahr 2018  hat die Polizei im Bereich des Reviers Fürstenwalde 35 Fahrradfahrer als Unfallverursacher festgestellt. Dabei wurden 25 Radfahrer verletzt. 94 Radfahrer waren 2018 insgesamt an Verkehrsunfällen beteiligt, 77 von ihnen wurden dabei verletzt. Die Zahlen teilte Polizeisprecher Bernd Böttcher in einer Pressemitteilung anlässlich des Besuchs der Fahrradstaffel mit. ⇥red