Fall Kalaschnikow
: Staatsanwalt lässt früheren Polizisten nicht verhaften

Der 59-jährige Ex-Polizist aus Zehdenick, in dessen Wohnung am Mittwoch ein ganzes Arsenal an Waffen sichergestellt worden war, bleibt weiter auf freiem Fuß.
Von
Martin Risken
Zehdenick
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Die Staatsanwaltschaft sieht weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr und will den Ex-Polizisten deshalb auf freiem Fuß lassen.

Bernd Settnik

Wie Polizeisprecherin Dörte Röhrs am Freitag informierte, verzichtete die Staatsanwaltschaft Neuruppin nach eingehender Prüfung auf einen Haftantrag. Es lägen keine Haftgründe wie Verdunklungs- oder Fluchtgefahr bei dem 59-Jährigen vor, der zudem nicht vorbestraft sei. Nichtsdestotrotz würden die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz weitergeführt. Der frühere Polizist wird außerdem verdächtigt, einem 28-jährigen Mann ein Sturmgewehr der Marke „Zastava M 70“ überlassen zu haben, mit dem dieser am vergangenen Sonnabend durch Neuruppin gelaufen war. Der Lauf der Waffe, die einer russischen Kalaschnikow ähnelt, guckte aus einer Einkaufstasche hervor. Das Gewehr war nicht geladen. Ob der 59-Jährige die Waffe verkauft oder verschenkt hat, wird noch ermittelt. Auch gegen den 28-Jährigen war kein Haftbefehl erlassen worden. (ris)