Immobilien
: Neue Richtlinie für die Baulandvergabe in Gransee

Nach Beratungen in den Fachausschüsse steht das Thema nun auf der Tagesordnung der Stadtverordneten. Nach einem Einheimischenmodell soll künftig verfahren werden.
Von
Matthias Henke
Gransee
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Projekt nimmt bald Gestalt an: Die Brache zwischen "Am Grünen Weg" und "Am Stadtwald" soll bebaut werden.

Matthias Henke

Einheimische bevorzugt

Mit der Vergaberichtlinie für Wohnbauland soll den einkommensschwächeren ortsansässigen Bürgern, die sich in der freiwilligen Feuerwehr engagieren, die bevorzugte Möglichkeit gegeben werden, ein Baugrundstück von der Stadt zu kaufen. „Es besteht ein allgemeines Interesse, die Sicherung der sozialen Struktur der Stadt Gransee beizubehalten beziehungsweise der einheimischen Bevölkerung einen finanziellen Vorteil bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Stadt Gransee zu verschaffen“, heißt es in der Beschlussvorlage. So ist zum Beispiel eine Einkommensobergrenze  von 50 000 Euro pro Antragssteller vorgesehen, die sich im Falle von unterhaltsberechtigten Kindern noch erhöht. Auch wird nicht nur ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr honoriert, sondern beispielsweise auch solches als Voreinsvorstand, im aktiven Dienst von Hilfsorganisationen wie etwa DRK und THW, als Jugendtrainer, Schöffe und Lokalpolitiker. Ein ausgeklügeltes, abgestuftes Punktesystem wurde erarbeitet. Auch wie lange jemand im Amtsbereich wohnt und arbeitet, wie viele Kinder jemand hat, ob der Antragssteller behindert oder pflegebedürftig ist und  ob seine Eltern im Amtsbereich wohnen, wird berücksichtigt.

Besorgt, ob diese Form von Bevorzugung einzelner Gruppen rechtlich sicher sei, äußerte Frank Görden (Piraten) im Finanz–, Sozial– und Kulturausschuss. „Ich verstehe den Ansatz, der dahinter steht, aber nicht, dass das uns wieder auf die Füße fällt“, so Görden. „Die Möglichkeit der Anfechtung besteht immer. Einhundertprozentige Sicherheit kann keiner versprechen“, entgegnete Nico Zehmke, der für Finanzen, Bauen und Liegenschaften zuständige Fachbereichsleiter in der Amtsverwaltung. Jedoch habe sich die Verwaltung an eine Richtlinie aus Bayern angelehnt, die rechtlich Bestand habe. Auseinandersetzungen darum seien bereits geführt worden. Auch sei es so, dass niemand nur wegen seines Ehrenamts bevorzugt werde, viele Faktoren seien maßgeblich.

Nachprüfbares Engagement

Sebastian Beil (CDU) bemängelte, dass nach dem vorliegendem Entwurf beide in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebenden Partner in den Vertrag aufgenommen werden müssen. Eine Finanzierungszusage, wie gefordert, dürften bei Antragsstellung auch die Wenigsten bereits haben, zumal man einer Finanzierung aus Eigenmitteln oder durch Familienmitglieder so den Weg versperre. Beide Passus wurden gestrichen. Erhalten blieb die Regelung für das sonstige Ehrenamt wie oben beschrieben. Uwe Mietrasch (Bündnis 907Grüne) hatte im Stadtentwicklungsausschuss beantragt, gemeinnütziges Engagement in einem bestimmten Stundenumfang generell zu honorieren. Doch dann habe man ein Problem mit der Nachprüfbarkeit, so Fachbereichsleiter Zehmke. Auch die Ausschussmitglieder folgten diesem Antrag nicht.

Parallel zur Vergaberichtlinie durchlief noch eine Beschlussvorlage zur Anwendung jener Vorschrift die Fachausschüsse. Demnach sollen die meisten Grundstücke der  Erweiterung der Stadtwaldsiedlung nach dem neuen Modell für 69 Euro pro Quadratmeter vergeben werden, drei Parzellen auf dem regulären Markt zu haben sein.