Am Freitag (5. Mai) wurde am Landgericht Schwerin ein Urteil zu einem Fall gesprochen, der im Oktober 2022 Schlagzeilen machte. Eine damals 25-jährige Frau soll ihr Neugeborenes aus dem dritten Stock eines Mehrfamilienhauses geworfen haben, um die Geburt zu verheimlichen. Die Frau musste sich nun wegen Totschlags verantworten.
Es ist die Nacht auf den 28. Oktober 2022, in der eine 25-jährige Frau ein gesundes Baby zur Welt bringt – in der Wohnung ihres Freundes, dem sie sagt, sie habe Magenkrämpfe und er müsse keinen Notarzt rufen. Das Mädchen kommt zur Welt und ist lebensfähig. Doch die Mutter wirft es aus dem Fenster. Der Säugling erleidet so schwere Kopfverletzungen, dass er stirbt. Ein Hausbewohner entdeckt das tote Baby und informiert die Polizei.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Gründe für die Tat blieben zu Prozessbeginn im Dunkeln. Noch vor dem Verlesen der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf aus. Im Prozessverlauf kämen Sachen zur Sprache, die intimste und damit besonders schutzwürdige Bereiche der Angeklagten beträfen, begründete er nach einer Beratungspause die Entscheidung, begründete der Vorsitzende Richter.
Die Rechtsanwaltschaft beschrieb die Frau als schmächtig. Die Frage im Raum: Ist sie schuldfähig? Gerichtssprecher Fabian Feilert hat auf Nachfrage von moz.de die Antwort: Sie ist es. Er erklärt das Urteil.
Die zuständige Strafkammer hat die junge Frau, die in Hennigsdorf geboren wurde und gelebt hatte, inzwischen aber seit längerer Zeit in Schwerin wohnt, wegen Totschlags in minderschwerem Fall zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. „Die Kammer hat es als erwiesen angesehen, dass sie gewusst hat, dass sie schwanger war“, sagt Fabian Feilert. Die Altenpflegerin habe die Schwangerschaft ihrem gesamten Umfeld gegenüber verheimlicht. Sie habe ihr Umfeld belogen und manipuliert, auch ihren Lebensgefährten. So habe sie die Schwangerschaft, deren Anzeichen sie sehr wohl wahrgenommen habe, verleugnet und ihre Gewichtszunahme mit der Einnahme von Medikamenten begründet.
Als es im Oktober zur Geburt kam, habe die Frau gemerkt, dass sie ein lebensfähiges Kind zur Welt gebracht hatte. Eine Obduktion habe die Lebensfähigkeit des Kindes bestätigt. Doch ihre Unabhängigkeit sei ihr wichtig gewesen, für das Kind habe es „keine innere Akzeptanz“ bei ihr gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel in der Urteilsbegründung.
Punkte zugunsten der Frau aus Hennigsdorf
Laut Deutscher Presse-Agentur hatte die Frau laut der Darstellung des Richters erst versucht, das Baby die Toilette hinunterzuspülen. Als das nicht gelungen sei, habe sie das Fenster im Bad geöffnet und das Mädchen hinausgeworfen, um sicherzustellen, dass es nicht überlebe. Der Strafrahmen für Totschlag in minderschwerem Fall liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft. Vor Gericht plädierte die Verteidigung auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre und neun Monate.
„Das Gericht hat zugunsten der Angeklagten bewertet, dass sie nicht vorbestraft ist“, erklärt Richter und Sprecher Fabian Feilert. „Die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten ist wegen einer Persönlichkeitsstörung beschränkt gewesen.“ Die Frau habe zwar gewusst, was sie tat und was sie damit erreichen wollte. Doch die Persönlichkeitsstörung spielte in der Entscheidung wie in der späteren Urteilsfindung eine Rolle. „Sie hat eine kombinierte Persönlichkeitsstörung“, so Feilert.