Obdachloser Hauseigentümer in Spandau: Wasserschaden - Odyssee wegen Streit mit Versicherung

Das Haus von Thomas Paech sieht derzeit wenig einladend aus. Seit 18 Monaten wartet er darauf, nach einem Wasserschaden wieder in sein Heim in Spandau einziehen zu können. Doch es gibt Unstimmigkeiten mit seiner Versicherung.
Jessica NeumayerEs ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub steht das Wasser knöchelhoch in allen Räumen. Das Heim, über Jahre aufgebaut und gepflegt, ist zerstört. So ergeht es Thomas Paech. Seit Ende August 2022 kann er sein Haus nicht mehr bewohnen. Unstimmigkeiten mit der Versicherung verzögern den Wiederaufbau.
Der Schock-Anruf kam drei Tage vor seinem Urlaubsende. Eigentlich hatte Thomas Paech sein Heim vorsorglich abgesichert – Rollläden runter, Strom aus, Hauptwasserhahn zu. Während der Hausbesitzer seinen Urlaub in Norwegen genoss, schauten Familienmitglieder ab und an nach dem Rechten. Dabei wurdeder Hauptwasserhahn wieder angestellt. Was an sich auch kein Problem darstellen sollte.
Erste Maßnahmen nach dem Wasserschaden
Doch dann trat das ein, was in solchen Fällen wohl persönliches Pech genannt werden kann. Es wurde vergessen, den Hahn wieder zu zudrehen. Ein Flexschlauch im oberen Bad bekommt genau in dieser Zeit einen Haarriss. „Über fünf Tage sind 8000 Liter Wasser ausgelaufen“, sagt der Hausbesitzer. Das Wasser tropfte durch die Deckenleuchten, lief die Treppe hinunter und durchnässte die Böden des Ober- und des Untergeschoss sowie des Kelles. „Die Tapete hat sich schon von den Wänden geschält, als ich wieder zurückkam.“
Noch in seinem Urlaub versuchte Thomas Paech, den Schaden zu regulieren, beauftragte eine Sanierungsfirma und Trocknungsgeräte. Als Hauseigentümer sei er verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. „An Urlaub war für mich nicht mehr zu denken.“

Hier ist der Schaden entstanden. Als Thomas Paech im Urlaub war, hat ein Flexschlauch unter dem Waschtisch ein Haarriss bekommen. Fünf Tage lang ist Wasser aus dem Obergeschoss ins Untergeschoss und den Keller geflossen.
Jessica NeumayerWasserschaden in Spandau: Alles eingelagert oder entsorgt
Erleichterung verspürte Paech nach dem Telefonat mit seiner Versicherung. Die AXA sagte ihm zu, dass das Haus wiederhergestellt wird und Zusatzkosten übernommen werden. „Die ersten drei Monate war die Versicherung total freundlich und sehr hilfsbereit“, sagt Paech. „Ich fühlte mich in den besten Händen und war voller Hoffnung, dass alles wieder gut wird.“
Paech ließ sich von Freunden helfen. Innerhalb von zwei Wochen packte er sein gesamtes heil gebliebenes Hab und Gut in Kisten zum Einlagern. Auch für die Unterstützung der Helfer sowie für sogenannte kleinere Auslagen wurde ihm ein finanzieller Ausgleich zugesagt.
Nachdem Paech zwei Wochen durchgearbeitet, alle Erinnerungen aus 24 Jahre Leben in seinem Heim verstaut und vom Wasser aufgequollene Möbelstücke entsorgt hatte, fuhr er zu einer regulär geplanten Kur. Auch hier noch in guter Hoffnung, dass es nach seiner Rückkehr zügig weitergehe. „Man sagte mir, ich solle mir keinen Kopf machen.“
Schimmelbefall durch Wasserschaden
Als Paech zurückkam, waren seine Sachen eingelagert und die Sanierungsfirma teilte mit, dass aus fachlicher Sicht die Rückbauten fertig seien. „Das konnte aber nicht sein“, sagt der Geschädigte und zeigt auf immer noch vorhandene Pressspanplatten mit schwarzen Flecken, die auf Schimmelbefall hindeuten. Auch der Estrich im Keller sei da noch vorhanden gewesen und erst auf sein Drängen entfernt worden. „Darunter war ebenfalls alles verschimmelt.“

8000 Liter sind aus dem Bad im Obergeschoss in den Keller geflossen. Das Wasser zog die Treppe bis zum Handlauf hoch und auch der Boden wurde nachhaltig geschädigt.
Jessica NeumayerDa sowohl die Einlagerung als auch der Rückbau erst fünf Wochen nach Schadenseintritt stattfanden, haben sich überall im Haus Schimmelsporen verteilt, sagt Paech. Das fand er heraus, als er auf eigene Kosten einen Baubiologen beauftragt hatte. Seitens der Versicherung sei später ebenfalls ein Sachverständigenbüro für Schimmelbeseitigung hinzugezogen worden. „Das Haus ist ein Holzbau mit Gipswänden“, sagt Paech, „ich habe keine Ahnung, was da passieren kann und wollte eine fachliche Meinung.“
Wasserschaden in Berlin-Spandau: Probleme und Kosten
Auch einen Architekten nahm sich der Geschädigte. „Ich habe das alles mit der Versicherung abgeklärt und sie waren einverstanden.“ Doch bis heute fehlt ihm das Geld, um den Architekten zu bezahlen. 25.000 Euro hätte er aus eigener Tasche gezahlt. „Mit weiteren 10.000 Euro stehe ich bei ihm noch in der Schuld.“
Die Versicherung hätte ihm mitgeteilt, dass sie einer Zahlung nicht zustimmen können. „Sie sagen immer, dass die Rechnungsstellung falsch sei.“ Paech kann keinen Fehler erkennen. Er fühlt sich hingehalten.
Eine Sprecherin der Versicherung hingegen erklärt auf Nachfrage, dass der Architekt Leistungen sowohl nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als auch nach Stunden abgerechnet habe, also doppelt. „AXA kann nur schadensbedingt notwendige Leistungen erstatten. Die vom Architekten in Rechnung gestellten Leistungen gingen darüber hinaus.“ Seit Anfang 2024 habe Paech den Architekten aus seinen Diensten entlassen. „Ich kann es mir nicht leisten, weiter in Vorkasse zu gehen.“

Hausbesitzer Thomas Paech musste wegen eines Wasserschadens aus seinem Haus ausziehen. Seit 18 Monaten wartet er darauf, dass sich sein Leben wieder normalisiert.
Jessica NeumayerNach Wasserschaden in Spandau: Wohnen im Wohnmobil
Eine weitere Kostenfalle ergab sich mit der Unterkunft. Für 200 Tage stehen dem Versicherten bis zu 150 Euro pro Tag für eine Unterkunft zur Verfügung, sagt Paech. Mit seiner Sachbearbeiterin habe er abgeklärt, dass er sich ein Wohnmobil kaufen und dafür pro Tag einen Satz von 110 Euro geltend machen könne. „Sie hat sich sogar noch die Rechnung geben lassen“, sagt der Versicherte.
Da er diese Aussage, dass die Unterbringung in einem gekauften Wohnmobil zwar ungewöhnlich, aber möglich sei, jedoch nur mündlich habe, könne er dies nicht nachweisen. „Inzwischen sitze ich auf den Kosten für meine Helfer, für das Wohnmobil und für den Architekten“, sagt Paech. „Von Zusatzkosten wie Strom oder Gas ganz zu schweigen.“
Einen Tagessatz von 30 Euro habe die Versicherung ihm für die Unterbringung im Wohnmobil angeboten, berichtet die Sprecherin der AXA, „oder entgegenkommenderweise den Differenzbetrag zwischen Ankauf und Verkaufspreis des Wohnmobils“. Dieser Berechnung habe der Versicherungsnehmer jedoch widersprochen.
Pauschalen, Listen und lange Wartezeiten
Pauschal seien Paech Ende September 2022 eine Summe von 5000 Euro überwiesen worden. Diese seien laut Sprecherin der Versicherung eine Vorauszahlung auf den Gesamtschaden für Kleinstleistungen wie zum Beispiel Trocknungsgeräte. „Ein üblicher Satz für Helfer sind 12 Euro pro Stunde. Bei einem Wasserschaden dieses Ausmaßes kann man von einem Zeitaufwand von etwa 80 bis 100 Stunden ausgehen.“ Paech habe jedoch 543 Stunden für Eigenleistungen und Helfer angegeben, „weshalb die Notwendigkeit dieses Aufwandes näher nachzuweisen wäre“.
Auch bezüglich des versicherten Hausrats kam es zu Ärger. Paech hat eine Liste von allen Dingen erstellt, die zu Schaden gekommen seien. Die Liste ist lang. „Sie sagten, ich soll mich bedenken und die Liste bereinigen.“ Ebenso habe die Versicherung ihn darauf hingewiesen, dass im Falle eines Versicherungsbetruges der Versicherungsschutz verfalle.
Einem unterstellten Betrug widerspricht die Versicherung. Doch die Kritik an der Liste der beschädigten Dinge sei wahrheitsgemäß. „Die uns zur Verfügung gestellte Schadenliste lässt eine Abgrenzung zwischen eingelagerten (unbeschädigten) und zerstörten Gegenständen nicht zu“, sagt die Sprecherin der Versicherung. Eine Verzögerung der Zahlung werde damit erklärt, dass eine Abgrenzung der beschädigten und heilen Gegenstände seitens des Versicherten bislang nicht vorgenommen wurde.

Der Schaden ist an den Wänden des gesamten Hauses sichtbar. Wochen lang haben mehrere Trocknungsgeräte das Haus aufgeheizt. Doch das Wasser ist überall eingedrungen und hat seine Spuren hinterlassen.
Jessica NeumayerGeklärt werden sollte dies mit einer gemeinsamen Lagerbegehung mit Gutachter und Sachverständigen der Versicherung. Eine Stunde vor dem Termin wurde seitens der Versicherung der Termin abgesagt „und das nicht mal bei mir, sondern beim Gutachter, obwohl ich doch der Versicherungsnehmer bin“. Der Termin fand so nur zwischen dem Gutachter und Paech statt. Bis auf die Zahlung einer Summe von 30.000 Euro anfang 2023 habe Paech für seinen zerstörten Hausrat bisher nichts erhalten. Der Restbetrag von 115.000 Euro sei immer noch offen, sagt der Geschädigte.
Die ausgelagerten Habseligkeiten könnten auch noch auf anderem Wege kostspielig werden. Die Miete für ausgelagerte Sachen werde eigentlich nur 12 Monate von der Versicherung übernommen. Gerade laufe die Bezahlung auf Kulanz weiter. „Ich könnte es mir nicht leisten, die monatliche Rate für die Sachen zu zahlen“, sagt Paech. Ein Haus, in das er seine Sachen stellen könne, habe er aber auch nicht.
Schimmelbefall und die Folgen
Ende 2023 kam der Verdacht auf, das in dem über mehrere Monate leer stehendem Haus auch die Außenwand von Schimmel befallen sein könnte. Paech strebte darauf hin ein Termin mit allen Beteiligten an, um voranzukommen. „Die Sachbearbeiterin lehnte ab, da es nicht zielführend sei.“
In einem Schreiben weist der Anwalt Paechs auf den Verdacht von Schimmelbefall der Außenwand hin. Er merkt an, dass neue Proben genommen werden müssten. Sollten die Proben positiv sein, könne das Haus nicht mehr aufgebaut, sondern müsse abgerissen werden. „Aus dem Brief hat die Versicherung verstanden, dass das Haus ein Totalschaden sei und gesagt, dass sie kein Geld mehr in weitere Sanierungen stecke.“ Eine offizielle Beprobung müsse jedoch von der Versicherung beauftragt werden.
„Laut Aussage eines Sachverständigen, der eine konkrete Beprobung der Außenwand vorgenommen hat, findet sich an dieser keine relevante Schimmelbelastung“, heißt es hierzu seitens der Versicherung. Dem Versicherten liegen das Gutachten des Chemikers sowie die dazugehörige Stellungnahme vor. Laut Paech seien die Proben jedoch nicht mehr aktuell, da inzwischen das Haus über eine längere Zeit ungeheizt gewesen sei und Schimmelsporen sich weiterer verbreiten konnten.

Das Haus von Thomas Paech ist ein Holzbau. Die Innenwände bestehen größtenteils aus Pressspan oder Rigips und mussten komplett eingerissen werden. Dennoch konnte nicht verhindert werden, dass sich Schimmelsporen ausbreiten.
Jessica NeumayerNeues Gutachten und versuchte Einigung
Als Versuch zur Einigung wurde eine Sachverständigenverfahrens vorgeschlagen, bei dem ein Richter entscheidet, wo beide Parteien sich treffen können. „Das kann sich dann aber noch gut anderthalb Jahre hinziehen“, sagt Paech, der gerne schnellstmöglich wieder in seinem eigenen Bett schlafen möchte.
Ein gemeinsames Treffen mit der Sachbearbeiterin endete zwar mit einem Vergleichsangebot, aber war ebenfalls nicht zielführend. „Mir wurden von der Versicherung 400.000 Euro angeboten, abzüglich der schon geleisteten Zahlungen an die Sanierungsfirma.“ Übrig geblieben wäre dann noch eine Summe von 260.000 Euro. Darauf habe sich der Geschädigte nicht einlassen können, da für ihn je nach Kontaminierungsstand erheblich mehr Kosten entstehen würden. „Eine Sanierung oder ein Neubau mit Abriss würden so um die 550.000 Euro kosten“, berichtet er über die Ergebnisse seiner Recherche.
Ein weiteres aktuell beauftragtes Gutachten soll bis Ostern 2024 fertig sein, bestätigt die Versicherung auf Nachfrage. „Sobald das Gutachten zum Gebäudeschaden vorliegt, rechnen wir gemäß der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ab.“ So lautet der Plan der Versicherung.
Feuerwehrmann aus Berlin-Spandau: Verdorbener Pensionsstart
Wie schnell ein Haus wieder aufgebaut werden kann, hänge vom Umfang der Beschädigung und der Verfügbarkeit von Handwerkern und Material ab, erläutert die Versicherung. In den Versicherungsbedingungen sei festgelegt, „dass der Versicherungsnehmer einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung hat, um eine Wiederherstellung sicherzustellen“.
Ende Februar 2024 ist der Hausbesitzer 60 Jahre alt geworden. Ab März ist der Feuerwehrmann in Pension. „Eigentlich wollte ich dann erstmal fünf Monate in Skandinavien herumreisen. Endlich mal runterkommen“, erzählt der Norwegen-Fan. Doch daraus wird nichts, sagt Paech, denn auch er weiß von der sogenannten Drei-Jahres-Frist. Bis dahin müsse er seine Ansprüche gegen die Versicherung geltend gemacht haben, ansonsten seien sie verjährt. Die Hälfte der Zeit ist schon um.




