Drogen am Flughafen BER
: Crystal Meth statt Speed? Fluggast will sich geirrt haben

Am Flughafen BER in Schönefeld haben Zollbeamte eine nicht geringe Menge Crystal Meth bei einem Passagier aus Griechenland entdeckt. Warum er mit einer Geldstrafe davonkommt.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Crystal Meth: ARCHIV - 22.10.2013, Bayern, Selb: Das Foto zeigt einen Fund der synthetischen Droge Crystal Meth.  (zu dpa: «Knapp 1,3 Kilogramm Crystal Meth sichergestellt») Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Am Amtsgericht Königs Wusterhausen wird ein Fall von mutmaßlichem Drogenschmuggel am Flughafen BER verhandelt. Es geht um das Methamphetamin Crystal Meth in einer nicht geringen Menge. Welche Rolle spielt Vorsatz?

David-Wolfgang Ebener/dpa
  • Am Flughafen BER wurden 12,03 Gramm Crystal Meth bei einem Passagier aus Griechenland entdeckt.
  • Der 51-Jährige dachte, es handle sich um Speed, und gab an, die Drogen für den Eigenkonsum zu besitzen.
  • Das Gericht verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen à 20 Euro, da kein Vorsatz für den Drogenimport bewiesen wurde.
  • Strafmildernd wirkten Geständnis, fehlende Vorstrafen und die freiwillige Teilnahme an der Verhandlung.
  • Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein großer Mann mit Glatze, dunklem Bart und Anzug betritt den Saal 1 im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Der 51-jährige Grieche spricht kein Deutsch. Ein Dolmetscher, sein Anwalt und ein Mann, der offenbar sein Partner ist, begleiten ihn.

Das Schöffengericht befasst sich an diesem Freitag (16.1.) mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz am Flughafen BER in Schönefeld. Der Angeklagte soll am 5. Oktober 2023 über den BER nach Deutschland eingereist sein, um seinen Partner zu besuchen. Er führte laut Gutachten 12,03 Gramm Crystal Meth mit sich, mit 9,41 Gramm Wirkstoffgehalt. Das übersteigt den Messwert einer geringen Menge von 5 Gramm etwa um das 1,9‑fache.

Der Anwalt des Angeklagten äußert sich stellvertretend zum Tatvorwurf. Demnach habe er gedacht, es handle sich um Amphetamin (auch Speed genannt) und nicht um Methamphetamin (auch Crystal Meth genannt). „Er wusste, dass es Betäubungsmittel sind, aber kann sich nicht erklären, warum es Methamphetamin statt Amphetamin war“, sagt der Anwalt. 80 Euro habe sein Mandant dafür in Griechenland ausgegeben.

Urteil in Königs Wusterhausen: Egal, ob Speed oder Crystal Meth?

„Das Speed war für mich und meinen Partner zum gemeinsamen Konsum“, fügt der Angeklagte hinzu. Auf die Frage der Staatsanwältin, wie viel er konsumiert, antwortet er: „Bei Gelegenheiten, auf einer Party“. Seine Stimme ist tief, er blickt zuerst seinen Dolmetscher an und dann zum Richter. „Aber der Gebrauch ist absolut schädlich für mein Atemsystem. Ich liebe mich selbst mehr als die Drogen, deshalb mache ich das nicht mehr.“

„Schädlich war es wohl schon vorher“, kommentiert die Staatsanwältin. „Es ist egal, ob er davon ausging, dass es Amphetamin statt Methamphetamin war“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Das ändert nichts am Tatbestand.“ Die Forderung der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr und 2 Monate auf Bewährung, auch wenn sie der Schilderung glaubt, die Drogen seien für den Eigenkonsum gewesen. „Weil es trotzdem ein bisschen zwiebeln muss mit einer Bewährungsauflage von 1000 Euro an die Staatskasse.“

Der Angeklagte entschuldigt sich mit seinen letzten Worten für den „ganzen Aufwand“, den er verursacht hat. „Es ist mir eine Lehre“, übersetzt ihn sein Dolmetscher.

Drogen am BER Schönefeld: Welche Rolle spielt Vorsatz?

Richter und Schöffen sind anderer Meinung als die Staatsanwaltschaft. „Die Besonderheit bei der rechtlichen Bewertung war, dass die Vorstellung, die der Angeklagte vom Geschehen hatte, nicht mit der Tat übereinstimmt“, sagt der Richter. Seine Vorstellung der Menge und der Droge am BER habe unter dem Grenzwert einer nicht geringen Menge von 10 Gramm für Amphetamin gelegen. „Da der Vorwurf der nicht geringen Menge ein Vorsatzdelikt ist, kann der Angeklagte auch nur dafür bestraft werden. Ich konnte den Vorsatz hier nicht feststellen“, führt der Richter weiter aus.

Die Schilderungen seien glaubhaft, auch weil der Angeklagte schon bei der Polizei am Flughafen angegeben hat, dass es sich um Amphetamin für 80 Euro handle. Wie auch von der Staatsanwaltschaft ausgeführt, wirke sich strafmildernd aus, dass er nicht vorbestraft und geständig ist. „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sich ausländische Staatsbürger der Verhandlung stellen, und die Tat liegt mehr als zwei Jahre zurück.“

90 Tagessätze zu je 20 Euro muss der Angeklagte laut Urteil zahlen, dazu trägt er die Kosten des Verfahrens.

Der Angeklagte lächelt breit. Er und sein Anwalt wollen auf Rechtsmittel verzichten. Die Staatsanwältin schüttelt aber den Kopf. Innerhalb einer Woche kann sie noch Revision oder Berufung einlegen.