Exhibitionist in Königs Wusterhausen
: Opfer erleiden Belästigung und schämen sich

Bei Königs Wusterhausen hat ein Exhibitionist viele Frauen über Jahre belästigt. Jetzt steht er erneut vor Gericht. Wie das Urteil ausfällt und wie es den Opfern geht.
Von
Marlene Wetzel
Königs Wusterhausen
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„Die Scham muss die Seite wechseln!“ stammt von der Französin Gisèle Pelicot, die über ein Jahrzehnt hinweg von ihrem Mann betäubt und zur Vergewaltigung an fremde Männer verkauft wurde. Im Zuge des Falls sind Tausende in Europa auf die Straße gegangen, um gegen patriarchale Gewalt zu demonstrieren. (Symbolbild)

„Die Scham muss die Seite wechseln!“ stammt von der Französin Gisèle Pelicot, die über ein Jahrzehnt hinweg von ihrem Mann betäubt und zur Vergewaltigung an fremde Männer verkauft wurde. Im Zuge des Falls sind Tausende in Europa auf die Straße gegangen, um gegen patriarchale Gewalt zu demonstrieren. (Symbolbild)

Georg Wendt/dpa
  • Angeklagter Exhibitionist in Königs Wusterhausen gesteht mehrere Taten – auch in der S-Bahn S46.
  • Gericht verhängt ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung, inklusive Bewährungshilfe und Therapieauflage.
  • Gutachter: narzisstische Persönlichkeitsstörung, Cannabisabhängigkeit, negatives Frauenbild, volle Schuldfähigkeit.
  • Betroffene Frauen berichten von Angst, Scham und Einschränkungen im Alltag, fordern Therapie.
  • Staatsanwältin plädierte auf Bewährungsstrafe, Dunkelziffer laut Zeuginnen offenbar hoch.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mal soll er nur mit offener Hose auf einsamen Wald- und Wiesenwegen bei Königs Wusterhausen gestanden haben. Mal soll er die Hose ganz heruntergelassen haben und mal soll er sogar „an seinem unbekleideten Glied manipuliert“ haben und seine Opfer gefragt haben, ob sie „ihm nicht helfen wollen“ oder „ob sie Bock zu ficken“ hätten.

Im Juni 2025 steht ein Mann aus Schenkendorf schon einmal als mutmaßlicher Exhibitionist vor dem Amtsgericht von Königs Wusterhausen. Er soll mindestens zehn Frauen sexuell belästigt haben – über Jahre. Die geladenen, geschädigten Zeuginnen, zumeist ältere Frauen, sind spürbar schockiert. Die Staatsanwältin betont immer wieder den Ekel, den die Frauen dabei erlebt haben, als der Mann sich vor ihnen entblößte. Doch er streitet alles ab.

Es kommt zu keinem Urteil, weil der Richter ein Gutachten zur Einsichtsfähigkeit des Angeklagten erstellen lassen will. Ziemlich genau ein Jahr später, an einem Dienstagmorgen im Juni 2026, wird die Verhandlung fortgesetzt. Das erwünschte Gutachten liegt nun vor.

Angeklagter Exhibitionist hat negatives Frauenbild

Anders als noch ein Jahr zuvor, gibt der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung alles zu. Inzwischen ist noch ein Fall dazugekommen: Kurz nach der Verhandlung im Juni 2025 hat er nachts in der S-Bahn S46 masturbiert, während er eine Frau angestarrt hat. Auch das gibt er sofort zu.

Der Richter möchte wissen, warum er das macht. „Training“, antwortet er. Ob er sich bewusst sei, dass andere sich durch seine Handlungen gestört fühlen? „Ja“, sagt er und zittert sichtbar vor Anspannung, „aber nicht alle.“ Ob er schon mal psychologische Beratung in Anspruch genommen habe? „Nein“, sagt er vehement. Das Internet sei voll von Informationen.

Der heute vierzigjährige Bäcker ist aktuell erwerbslos, ledig und lebt bei seiner Mutter. Der Gutachter, diagnostiziert ihm eine moderate narzisstische Persönlichkeitsstörung mit Selbstüberhöhung bei gleichzeitigen Minderwertigkeitsgefühlen, eine Cannabisabhängigkeit und Exhibitionismus – sowie  ein negatives Frauenbild.

Frauen gegenüber sei er misstrauisch, empfinde sie als selbstbezogen und verantwortungslos. Eine seiner Ex-Partnerinnen hätte ihm einmal vorgeworfen, zu früh zum Höhepunkt zu kommen. Mit den exhibitionistischen Handlungen trainiere er nach eigener Aussage auch sein sexuelles Durchhaltevermögen. Seine Opfer sehe er eben nicht als solche, sondern als Mittäterinnen.

Was der Gutachter ihm allerdings nicht attestiert, ist eingeschränkte Schuldfähigkeit. Zugute hält er ihm, dass er sich bereits mit sich selbst beschäftige und im Internet recherchiere, was mit ihm los sein könne.

Ob es wahrscheinlich sei, dass der Angeklagte einen solchen Vorfall wie in der S-Bahn wiederhole oder sogar jemanden vergewaltige, will der Richter wissen. Dass exhibitionistische Handlungen sich in Häufigkeit und Ausprägung steigern, sei typisch, sagt der Gutachter, eine Vergewaltigung eher nicht. Er empfehle eine Therapie mit Fokus auf den Exhibitionismus, doch dazu müsse der Angeklagte eigentlich erst einmal clean sein und Problemeinsicht zeigen.

„Würden Sie einer Therapie zustimmen?“, fragt die Staatsanwältin den Angeklagten. „Ja“, antwortet er. „Wie reagieren wir jetzt?“, stellt sie zugleich als Frage in den Raum und plädiert dann auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zuvor hatte der Exhibitionist aus der Nähe von Königs Wusterhausen bereits Geldstrafen verbüßt.

Opfer von exhibitionistischen Handlungen schämen sich

„Was für eine Strafe würden Sie sich wünschen?“ Auf dem Flur stehen fünf der geschädigten Frauen und warten auf die Urteilsverkündung – nur wenige Meter von ihnen entfernt steht der Angeklagte. Die erste Frau antwortet unvermittelt: „Ich wünsche mir, dass ich mein Privatleben wieder leben kann. Ich sehe ihn ja ständig in der Nachbarschaft. Ich gehe nicht mehr alleine joggen oder spazieren, nur noch mit meinem Mann. Er braucht unbedingt eine Therapie.“ Sie fährt fort, dass sie es erschreckend gefunden hätte, wie hoch die Dunkelziffer sei. Mindestens zehn weitere Frauen, denen sie davon erzählt habe, seien ebenfalls betroffen, wären aber nicht zur Polizei gegangen.

Eine andere Frau nickt und ist den Tränen nahe: Der Täter greife in ihre Privatsphäre ein. Eigentlich reite sie zur Erholung aus, aber in dem Wissen, dass er ihr jederzeit auflauern könne, sei sie alles andere als entspannt. Ihre vierzehnjährige Tochter lasse sie auch nicht mehr alleine rausgehen. Sie fühle sich ausgeliefert.

Beide Frauen glauben, dass sich gerade ältere Frauen weiterhin nicht trauen würden, exhibitionistische Übergriffe zur Anzeige zu bringen. Zu groß sei die Scham. Zu stark das Gefühl, sich nicht wehren zu können. Das liege sicher auch an der Rollenverteilung von früher, pflichtet ihnen eine andere Geschädigte bei. Und auch heute noch gelte Exhibitionismus als Kavaliersdelikt.

In Spanien gilt: Nur „Ja heißt Ja“

Die Mutter der vierzehnjährigen Tochter fährt fort, dass sie es schockierend findet, dass es in Deutschland immer noch „Nein heißt nein“ heiße. In Spanien sei man schon so weit, zu sagen: „Ja heißt ja“. Dort gelte also nur absolut eindeutige Zustimmung als Zustimmung zu sexuellen Handlungen. In Spanien würde sogar „Hinterherpfeifen“ geahndet werden.

Noch eine andere Frau findet allerdings, allmählich tue sich diesbezüglich auch in der deutschen Gesellschaft was. Jüngere Frauen würden schon viel mehr für sich einstehen. Die Frauen nicken. Ob das auch mit dem Fall Pelicot zu tun hätte? Oder mit dem Fall Fernandes/Ulmen? Eher mit der „#MeToo“-Bewegung, glauben sie.

Die Frauen sprechen mit gedämpfter Stimme und schauen immerzu zu ihrem Peiniger hinüber. Eine findet, es sei „richtig unangenehm“, so nah bei ihm stehen zu müssen. Was sie bei der Polizei erlebt hätten, als sie die Anzeigen aufgegeben haben? Das sei in Ordnung gewesen, sagen einige. Offenbar sind sie auf demselben Revier und die Beamtin dort sehr freundlich gewesen. Eine Frau kommt auf die Anfangsfrage zurück: Sie begrüße den Vorschlag einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Denn in drei Jahren würde ohnehin wieder etwas passieren.

Der Richter ruft zur Urteilsverkündung in den Saal zurück. Es fällt aus wie erwartet: ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung. Zudem bekommt der Angeklagte eine Bewährungshilfe und muss sich um eine Psychotherapie bemühen. Ob die geschädigten Frauen das Urteil wirklich begrüßen, ist schwer einzuschätzen. Ruhig, aber gemeinsam verlassen sie das Gericht.