Gericht Königs Wusterhausen
: Gregor Gysi verteidigt 94-Jährigen wegen Verkehrsdelikt

Gregor Gysi hat am Gericht in Königs Wusterhausen einen 94‑Jährigen verteidigt. Der war unter Medikamenteneinfluss riskant Auto gefahren. Jetzt hat er seinen Führerschein zurückbekommen.
Von
Till Eichenauer
Königs Wusterhausen
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Rechtsanwalt Gregor Gysi bei einem früheren Verfahren in Berlin. Der Jurist und Poliker war bereits bei einigen brisanten Verfahren als Verteidiger im Einsatz. (Archivbild)

Rechtsanwalt Gregor Gysi bei einem früheren Verfahren in Berlin. Der Jurist und Politiker war bereits bei einigen brisanten Prozessen als Verteidiger im Einsatz. (Archivfoto)

Fabian Sommer/picture alliance/dpa
  • In Königs Wusterhausen verteidigte Gregor Gysi einen 94-jährigen wegen Verkehrsdelikt.
  • Der Senior geriet nach Autobahnabfahrt mehrfach in den Gegenverkehr, fast kam es zum Crash.
  • Eine Blutprobe ergab Medikamentenrückstände; er hatte kurz zuvor Pregabalin begonnen.
  • Verfahren wurde eingestellt – 2000 Euro an die Kreisverkehrswacht, Führerschein zurück.
  • Die Staatsanwältin bat ihn trotz Erlaubnis, das Weiterfahren kritisch zu überdenken.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die große Politik erwartet man nicht auf den Fluren des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald). Dort sieht man üblicherweise schuldbewusste Angeklagte, nervöse Zeugen oder geschäftige Rechtsvertreter durch die Sicherheitsschleuse treten.

Anders an diesem Dienstag (12. Mai 2026) um 9 Uhr. Da steht vor Saal 2 Gregor Gysi, ehemaliger Vorsitzender der SED, der PDS und später Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag. Der Politiker ist aber nicht nur die Galionsfigur der deutschen Linken, sondern seit über 50 Jahren auch Anwalt und an diesem Tag als Strafverteidiger in Königs Wusterhausen.

Sein Mandant ist ein renommierter, mittlerweile emeritierter Professor, der erst in Ost- dann in Westberlin wirkte. Heute lebt der 94-Jährige im Raum Königs Wusterhausen, ist aber noch regelmäßig zu wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen unterwegs - im eigenen Pkw. Eine dieser Fahrten wurde ihm jedoch Ende April 2025 zum Verhängnis.

Fahrt des 94-Jährigen endet fast in Zusammenstoß

Zu Beginn der Verhandlung macht die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt klar: „Der Angeklagte wird angeklagt, fahrlässig im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.“ Konkret geht es um eine Fahrt von Berlin-Kreuzberg in seinen Heimatort im Landkreis Dahme-Spreewald.

Nachdem der 94-Jährige von der Autobahn abgefahren war, soll er laut Anklageschrift mehrfach mit seinem Škoda in den Gegenverkehr geraten sein, wobei es beinahe zum Zusammenstoß mit einem ausweichenden Fahrzeug gekommen sein soll. „Aus dieser Tat ergibt sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und ein Vergehen der fahrlässigen Verkehrsgefährdung“, so die Staatsanwältin.

Gregor Gysi lässt Mandanten sprechen und hält sich zurück

Verteidiger Gregor Gysi, im Bundestag für seine pointierte und scharfsinnige Rede von politischen Gegnern gefürchtet, spricht heute wenig im Gerichtssaal in Königs Wusterhausen. Er lässt seinen Mandanten den Fall schildern, der seine Darstellung des Vorfalls von einem Blatt abliest. „Nur wegen der Präzision“, beteuert der Senior. „Sonst könnte ich auch frei sprechen.“ Das möchte er zunächst auch im Stehen tun. Die Richterin bittet ihn jedoch, wieder Platz zu nehmen.

In seinem Bericht räumt der Angeklagte ein, nach einer problemlosen Autobahnfahrt auf den letzten Kilometern in einer kleineren Ortschaft mit dem Vorderrad eine Bordsteinkante „touchiert“ zu haben. „Dieser Schritt veranlasste mich, konzentrierter zu fahren, da offensichtlich eine Unsicherheit aufgetreten war“, gab er zu Protokoll.

Daraufhin sei er etwas langsamer als zuvor die wenigen Minuten nach Hause gefahren. Auch das Einparken habe noch problemlos geklappt, beteuert er: „Meine Garage wurde damals für einen Trabanten gebaut. Wenn ich heute mit meinem Pkw hineinfahre, sind nur wenige Zentimeter Spielraum.“

Polizei stellt 94-Jährigen nach der Fahrt zur Rede

Dann kam wohl für den 94-Jährigen eine große Überraschung: Wenige Minuten später stand bereits die Polizei an seiner Tür und konfrontierte ihn mit dem Geschehen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte die Ausfälle des Angeklagten am Steuer beobachtet, war ihm gefolgt und hatte die Beamten verständigt. Ob er nicht bemerkt habe, dass ihm ein Auto gefolgt sei, fragt die Richterin. Das habe er nicht bemerkt.

Die Polizisten nehmen den emeritierten Professor daraufhin mit zu einer Blutprobe, in der Rückstände von Medikamenten festgestellt wurden, und nehmen ihm seinen Führerschein ab. Im weiteren Verlauf geht es im Detail um ein bestimmtes Medikament, Pregabalin, das der Beschuldigte laut eigener Aussage erst drei Tage zuvor begonnen hatte, zu nehmen. Die Unsicherheiten bei seiner Autofahrt führt er auf das neue Medikament zurück. Deshalb habe er es nach dem Vorfall „sofort wieder abgesetzt“.

Bis zu welchem Alter Menschen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen sollten, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. In den vergangenen Jahren gab es etwa auf EU-Ebene intensive Debatten über verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrer ab 70 Jahren. Spanien, Dänemark oder Italien haben solche Tests zur Pflicht gemacht. In Portugal werden ab 50 Jahren bereits Fahrtauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Deutschland hat keine verpflichtenden Tests. Aber auch hier kann Senioren der Führerschein abgenommen werden, falls diese deutliche körperliche oder geistige Ausfallerscheinungen zeigen.

Angeklagter möchte seinen Führerschein zurück

Der 94-Jährige betont im Laufe der Verhandlung, wie wichtig der Führerschein für ihn wäre. Er sei noch immer als Wissenschaftler tätig und auf den persönlichen Austausch auf Konferenzen angewiesen. „Vieles kann ich über das Internet machen, aber oft muss ich vor Ort sein.“

In Anbetracht, dass er das problematische Medikament wieder abgesetzt habe und bei seiner Fahrt im April 2025 „keiner Sache und keinem Menschen Schaden zugefügt“ hätte, wolle er seine Fahrerlaubnis gerne wieder zurückhaben. Die Richterin fragte den Angeklagten daraufhin, ob er sich mit den Folgen von Medikamenteneinnahme für die Verkehrstauglichkeit auseinandergesetzt habe. Was er verneint. Dann ziehen sich Richterin und Staatsanwaltschaft zur Beratung zurück. Gregor Gysi hat bis dahin kaum fünf Sätze gesprochen.

Bei anderen Fällen in der Vergangenheit war der Jurist Gysi wohl deutlich stärker gefordert. In den 1970er- und 1980er-Jahren vertrat er viele Oppositionelle und Dissidenten in der DDR. Auch nach der Wende übernahm er prominente Fälle, darunter auch Mordprozesse. Zuletzt stand er als Verteidiger der Aktivisten der „Letzten Generation“ vor Gericht.

Dass er in Königs Wusterhausen den Berliner Professor verteidigt, scheint kein Zufall. Bei einem Gespräch in der Pause klingt durch, dass sich die beiden aus der politischen Arbeit der Vergangenheit kennen. Der Politiker und die Gruppe um den Angeklagten, die beim Prozess dabei sind, wirken vertraut. Neben Gysi hat der Angeklagte noch einen zweiten Anwalt dabei - einen Berliner Spezialisten für Verkehrsrecht.

2000‑Euro-Spende und der Führerschein kommt zurück

Drinnen haben Richterin und Staatsanwältin währenddessen eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage verhandelt. Das heißt: Der Angeklagte zahlt in diesem Fall 2000 Euro an den Verein „Kreisverkehrswacht Dahme-Spreewald“. Zudem erhält er seinen Führerschein wieder zurück.

Nach der Urteilsverkündung tritt dann aber doch noch die Staatsanwältin an den 94‑jährigen Angeklagten heran. Sie bittet ihn, darüber nachzudenken, ob es - wenn auch rechtlich wieder erlaubt - auch tatsächlich eine gute Idee ist, weiterhin einen Pkw zu fahren.