Gewalt bei Königs Wusterhausen
: Mann attackiert Polizisten mit Bierflasche

Der Angeklagte schüttelt bei der Verhandlung in Königs Wusterhausen nur den Kopf. Nach einem Streit mit der Ziehmutter soll er auf Beamte losgegangen sein. Was kann vor Gericht nachgewiesen werden?
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Die Skinheads zerschlugen mehrere Bierflaschen auf dem Kopf des wehrlosen Punk Enrico Schreiber. (Symbolbild)

Eine zerbrochene Bierflasche liegt auf dem Schlossplatz. In der Nacht gab es rund um den Schlossplatz Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und der Polizei. +++ dpa-Bildfunk +++

In der Nähe von Königs Wusterhausen soll ein Mann auf zwei Polizeibeamte losgegangen sein. Wie lautet das Urteil? (Symbolbild)

Christoph Schmidt/dpa
  • Königs Wusterhausen: 39-Jähriger wegen Beleidigung und Angriff auf Polizei verurteilt.
  • Tat am 3. Februar 2025 in Groß Köris: Flasche auf Polizisten geworfen, schwere Beleidigungen.
  • 2,4 Promille Atemalkohol; Flasche schlug 1 m neben Beamtin ein, Splitterfeld bezeugt.
  • Urteil: 10 Monate auf Bewährung, 2 Jahre Bewährungszeit; keine Auflagen.
  • Schläge gegen Ziehmutter auf Privatklageweg verwiesen; anderes Verfahren wegen Kennzeichen läuft.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Unruhig tigert der Angeklagte im Amtsgericht Königs Wusterhausen hin und her. Mal setzt er sich auf die Wartebank, mal steht er mit hängenden Schultern vor dem Gerichtssaal und kaut Kaugummi. Der 39-Jährige ist wegen versuchter Körperverletzung und Beamtenbeleidigung angeklagt. Außerdem soll er seine Ziehmutter im Alkoholrausch verprügelt haben, die er vor und nach der Verhandlung ignoriert.

Laut Anklageschrift hat der Mann am 3. Februar 2025 in Groß Köris eine Polizistin und ihren Kollegen tätlich angegriffen. Groß Köris liegt etwa 20 Kilometer südlich von Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald.

„Hast du jetzt die verfickten Bullen gerufen?“, soll er seine Ziehmutter gefragt haben. An die Polizisten gerichtet seien die Worte „Scheiß Hurensohn-Bullen, ihr habt euch zu verpissen“ und „leuchte mir nicht in die Fresse, Bullenschlampe“ gefallen. „Er schmiss die geleerte Bierflasche in ihre Richtung, wobei es ihm darauf ankam, wenigstens einen der beiden zu treffen“, liest der Staatsanwalt weiter.

Verhandlung in Königs Wusterhausen: Keine Aussage

Der Angeklagte verweigert die Aussage und hat keinen Anwalt. Während der Verhandlung schüttelt er immer wieder den Kopf – nicht einmal zu seiner Arbeit möchte er sich äußern. Erst als seine sogenannte Ziehmutter in den Zeugenstand tritt, zeigt er dann doch eine Regung.

Sie schildert unter Tränen, wie sie sich um ihn als Nachbarsjunge gekümmert habe, bis er sie und ihren Partner „Mutti und Vati“ nannte. Dann erzählt sie, wie er an besagtem Abend mit den Fäusten auf sie losging. Der Angeklagte errötet, dreht den Kopf weg und starrt zur Wand.

Doch darum soll es in dieser Verhandlung nicht gehen. Es geht lediglich um die Beleidigung und die versuchte Körperverletzung gegenüber der Polizei, wie der Richter klarstellt. Eine 25-jährige Beamtin sagt aus, dass der Atemalkoholwert des Angeklagten bei 2,4 Promille lag und auch die anderen Beteiligten über ein Promille im Blut hatten.

Die Flasche sei einen Meter weit neben ihr eingeschlagen. Auch die in der Anklageschrift genannten Beleidigungen wiederholt die Polizistin. Der Angeklagte sei ins Haus gegangen und als er wieder herauskam, „konnte man sich plötzlich mit ihm unterhalten und wir konnten den Sachverhalt klären“.

Angeklagter soll seine Ziehmutter in Groß Köris geschlagen haben

Ihr Kollege spricht von einem „ausgiebigen Splitterfeld“, das die Flasche hinterließ und sagt, dass sie ihn ohne Ausweichbewegung im Gesicht getroffen hätte. Die Wurfbewegung habe er im Dunkeln nicht erkennen können.

Dann erscheint die Ziehmutter als Zeugin. Sie hat dunkle Augenringe und ihre Stimme bricht mehrmals während der Aussage. Sie beschreibt, dass sie zum Geburtstag des Angeklagten getrunken hätten, er immer aggressiver wurde, sie schließlich aufs Sofa drückte und mit den Fäusten auf sie einschlug. Ein Freund habe ihn dann von ihr heruntergerissen und die Polizei verständigt.

Der Angeklagte sei eine Gefahr für sich und andere, er sei Schwerstalkoholiker und wende immer wieder auf Festen körperliche Gewalt an, erzählt die Zeugin. „Das ist nichts Neues. Er hat nichts daraus gelernt“, sagt sie. Sie macht mit dem Arm eine weit ausholende Bewegung, um den Flaschenwurf zu beschreiben, der aus ihrer Sicht gegen die Beamtin gerichtet war. Sie erwähnt auch „andere Substanzen“, was zu wildem Kopfschütteln beim Angeklagten führt. Welche, das wisse sie nicht.

Tatbestand „privat“, nur Flaschenwurf und Beleidigung verurteilt

Der Staatsanwalt erklärt, dass im Hinblick auf die Schläge gegen die Zeugin auf den Privatklageweg verwiesen wurde. In der Pause führt er gegenüber der Autorin dieses Artikels aus, dass dies im privaten Verhältnis auf einer Geburtstagsparty passiert sei und deshalb manchmal die Geschädigten selbst aktiv werden müssten. Der beschriebene Tathergang falle nicht unter häusliche Gewalt, die würde gesondert bearbeitet.

In seinem Plädoyer fordert er 10 Monate auf Bewährung, mit Bewährungshelfer und der Auflage, dass der Angeklagte die Organisation Aktion Sühnezeichen Friedensdienste unterstütze, um sich mit den Verbrechen der Nationalsozialisten auseinanderzusetzen. Derzeit läuft ein anderes Verfahren gegen ihn wegen des Tragens verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Vorbestraft ist er aber bisher nicht.

Der Richter verurteilt den Mann wegen Beleidigung, tätlichem Angriff mit einem gefährlichen Gegenstand und versuchter Körperverletzung zu 10 Monaten auf Bewährung, wie auch vom Staatsanwalt vorgeschlagen mit 2 Jahren Bewährungszeit. Allerdings ohne die Auflagen, da bis auf die Aussage der Zeugin nichts darauf hindeute, dass er den Bewährungshelfer brauche. Die Alkoholisierung habe sich geringfügig strafmildernd ausgewirkt.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision oder Berufung eingelegt werden.

Nichts aussagen ist nicht immer die beste Entscheidung für Beschuldigte. Bei einer anderen Verhandlung im Amtsgericht Königs Wusterhausen wurde ein Mann frei gesprochen, der seinen Nachbarn getreten haben soll.