Gewalt in Königs Wusterhausen
: Ein Schlag, viele Versionen - was folgt nun?

Nach einer Schlägerei im Schlosspark Königs Wusterhausen soll der 28-jährige Angeklagte einen Jugendlichen bedroht und Geld gefordert haben. Im Gericht kommen die Hintergründe ans Licht.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Schloss Königs Wusterhausen

Im Schlosspark Königs Wusterhausen soll es eine Auseinandersetzung gegeben haben. Der Angeklagte gibt im Amtsgericht Königs Wusterhausen zu, aggressiv reagiert und Geld gefordert zu haben. Warum, wird erst im weiteren Verlauf des Verfahrens klar.

Maria Häußler
  • Im Schlosspark Königs Wusterhausen schlug ein 28-Jähriger 2024 einen Jugendlichen und forderte Geld.
  • Der Angeklagte gab die Tat zu, erklärte jedoch, von Beleidigungen provoziert worden zu sein.
  • Der Geschädigte und der Angeklagte schildern den Vorfall ähnlich, inklusive einer Geldforderung.
  • Ein Zeuge sagt, der Angeklagte habe den Sohn des Zeugen vor Mobbing schützen sollen.
  • Die Verhandlung wurde vertagt, ein Folgetermin ist für Mitte Februar angesetzt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der 28-jährige Angeklagte erscheint in grüner Jogginghose, grauem Kapuzenpulli und Camouflagejacke im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Seine Schirmmütze nimmt er im Gerichtssaal ab, setzt sie in den Pausen aber wieder auf. Begleitet wird er von einer Frau, offenbar seiner Freundin, der er während der Verhandlung immer wieder zulächelt.

Laut Anklage soll er vor zwei Jahren, am 4. Januar 2024, einen damals 14-jährigen Jugendlichen im Schlosspark Königs Wusterhausen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und danach 600 Euro von ihm verlangt haben. Außerdem soll es Drohungen am Telefon und per Voicemail gegeben haben. Zu einer Übergabe des Geldes sei es nicht gekommen.

In den Sprachnachrichten, die die Polizei damals schriftlich festgehalten hat, kommt oft das Wort „Digga“ und „wallah“ vor, was auf Arabisch heißt, ich schwöre bei Gott. Unter anderem sagt er dort: „Zahl das Geld digga, ich fick euch, du hast mich abgezogen!“, „Das, was ich dir heute angetan habe, war das Kleinste“ und „Ich will deine Mom nicht beleidigen, aber wirst sehen, was ich mit ihr mache, deinem Vater auch“. Die Sprachnachrichten selbst hat die Polizei nicht gesichert, sodass man nicht eindeutig feststellen kann, ob sie vom Angeklagten stammen.

Verabredung im Schlosspark Königs Wusterhausen

Der Angeklagte erklärt dem Richter sehr leise und schnell seine Sicht der Dinge. Es habe einen Gruppenanruf per WhatsApp gegeben, in dem er beleidigt wurde. „Sie haben gesagt, dass ich ein Hurensohn sei“, sagt er. „Ich sollte in den Park kommen.“ Er sei dort um 16.20 Uhr mit einem Jugendlichen hingegangen – eigentlich habe dieser den Konflikt mit den drei Jungs aus Zeesen und Groß-Köris gehabt, die im Schlosspark auftauchten.

„Er hat seine Weste ausgezogen und war schon bereit. Er hat mich voll provoziert“, sagt der Angeklagte über den Geschädigten und reißt sich eine unsichtbare Jacke vom Leib. „Ich wollte erstmal reden und hab gefragt, wer meine Mutter beleidigt hat.“ Daraufhin sei der Geschädigte auf ihn zugegangen. „Ich wollte nicht, dass er mich anfasst und hab ihn geschlagen.“ Bei dem darauf folgenden Gerangel sei seine Cap runtergefallen, erzählt der Angeklagte weiter. Als der Geschädigte sie aufhob, habe er aufgehört.

Erstaunlicherweise deckt sich die Geschichte des heute 16-jährigen Geschädigten fast mit der des Angeklagten. Er erklärt allerdings, dass er die Jacke bereits ausgezogen habe, bevor er in den Park kam. Der Richter zieht die Augenbrauen hoch und hebt hervor, dass das angesichts der Jahreszeit bemerkenswert ist.

Der Vater des Geschädigten rief den Angeklagten nach dem Geschehen an, auch das schildern beide übereinstimmend. Der Angeklagte gibt auch zu, während des Gesprächs aggressiv reagiert und Geld gefordert zu haben. Warum, wird erst im weiteren Verlauf des Verfahrens klar.

Busfahrer aus Zeesen gibt Auftrag zum Schutz seines Sohnes

Der Vater des damals 16-jährigen Jungen, den der Angeklagte verteidigt haben soll, klärt einiges auf. Der 62-jährige Busfahrer aus Zeesen zieht den Zeugenstuhl bis vor das Richterpult, weil sein Hörgerät ausgefallen ist. Dann holt er weit aus und weicht immer wieder vom Thema ab. Trotzdem wird vieles deutlich: Sein Sohn sei immer wieder von drei Jungs gemobbt worden. Weil er sich bei der Polizei beworben hat, hätten sie ihn als „Bullenschwein“ beschimpft und immer wieder „Schutzgeld“ verlangt.

Der Busfahrer erzählt, ihm sei der Angeklagte „empfohlen worden“ als er einem Bekannten davon erzählte. „Er wollte kein Geld oder irgendwas. Er hat es gemacht, weil ich ihn darum gebeten habe“, sagt er. Der Vater beobachtete die Auseinandersetzung im Schlosspark aus einem Versteck. „Das war wie im Film“, sagt er. „Er (der Geschädigte) hat sich die Jacke runtergerissen und gefragt, warum mein Sohn diesen N-Wort mitbringt.“

Seiner Ansicht nach sei der Schlag „verhältnismäßig“ gewesen, sagt der Busfahrer und er sei froh, dass der Angeklagte das mit „nur einem Schlag“ regeln konnte. „Seitdem ist Ruhe“, sagt er. Der Angeklagte habe sich schützend vor seinen Sohn gestellt, an die „Schutzgeldforderung“ der Jungs eine Null drangehängt und diese an diese zurückgegeben. Als er vom Schlosspark zurück kam habe er zu seiner Frau gesagt: „Jetzt ist der Jäger zum Gejagten geworden“, erzählt der Busfahrer.

Der Richter hakt nach, ob es stimmt, dass er dem Vater des Geschädigten gedroht und gesagt habe, er kenne den Chef der Tschetschenen und die KWer Unterwelt und er habe ja noch zwei Töchter. „Es war umgekehrt“, sagt der Busfahrer. „Er hat gesagt, ich werde ihn noch kennenlernen.“ Vor dem Gerichtssaal fügt der Vater des Geschädigten der Redakteurin gegenüber hinzu, dass er einen „Gleichaltrigen“ gesucht habe und deutet an, dass er selbst fester zugeschlagen und dann große Probleme bekommen hätte.

Nach einem Rechtsgespräch mit dem Verteidiger wird die Verhandlung vertagt. Ein Folgetermin findet Mitte Februar statt.