Kreistagswahl Dahme-Spreewald: Landkreis legt Berufung gegen Teil-Neuwahl ein

Sven Herzberger, Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald. Er wehrt sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts.
Frank Hammerschmidt/dpa- Landkreis Dahme-Spreewald legt Berufung gegen Teil-Neuwahl der Kreistagswahl ein.
- Verwaltungsgericht Cottbus erklärte die Wahl im Wahlkreis 1 für ungültig.
- Grund laut Gericht: Genehmigung für vier Großplakate in Eichwalde erst sechs Tage vor der Wahl.
- Innerhalb von fünf Monaten muss neu gewählt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
- Landrat Herzberger bezweifelt die Entscheidung – er sieht hohe Hürden für Wahlaufhebungen.
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Die Kreisverwaltung im Landkreis Dahme-Spreewald geht gegen eine geplante Teil-Neuwahl der Kreistagswahl vor. Man habe einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht in Cottbus eingereicht, sagte Landrat Sven Herzberger (parteilos). Nun müsse binnen eines Monats der Antrag begründet werden.
In einem Wahlkreis von LDS soll Wahl wiederholt werden
Nach einer Klage der Partei Mensch Klima Tierschutz soll die Kreistagswahl Dahme-Spreewald in einem Wahlkreis wiederholt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht in Cottbus und hat die Wahl vom Juni 2024 im Wahlkreis 1 (Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen) für ungültig erklärt. Innerhalb von fünf Monaten muss deshalb neu gewählt werden - sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Die Tierschutzpartei hatte sich in ihrem Wahlkampf gegenüber anderen Parteien benachteiligt gefühlt. Trotz rechtzeitiger Beantragung von Standorten für Großplakate habe die Gemeinde Eichwalde eine Sondernutzungserlaubnis erst kurz vor der Wahl ausgestellt, hatte der Landesvorsitzende und Kandidat der Partei aus Zeuthen, Jan Bärenfeldt, nach der Wahl kritisiert.
Dem stimmte das Gericht zu: Die Gemeinde Eichwalde habe die Partei erst sechs Tage vor der Wahl über die Genehmigung von Plakatwerbung informiert. Die Wahl sei dadurch in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden.
Landrat von Dahme-Spreewald zweifelt an Gerichtsentscheidung
Landrat Herzberger hat Zweifel an der Gerichtsentscheidung. Das Bundesverfassungsgericht lege hohe Hürden an die Aufhebung von Wahlen an, sagte er. Die angeführten Umstände von vier zu spät genehmigten Großplakaten erfüllten diese Hürden seiner Ansicht nach nicht. Zudem habe der Landkreis keinen Einfluss auf die Erteilung der Genehmigungen gehabt. Nach der Begründung der Berufung wird das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, ob diese zulässig ist.