Silvester 2025 in Berlin: Böllerverbote & Uhrzeiten - Wo Feuerwerk erlaubt ist und wo nicht

Berlin: Böller und Raketen steigen auf der Straße an der Oberbaumbrücke in die Luft, während Passanten vorbeigehen.
Paul Zinken/dpaDie Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) regelt den privaten Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F2, was als klassisches Silvesterfeuerwerk gilt. Diese Pyrotechnik der Kategorie F2 darf von den meisten Privatpersonen (Mindestalter ist 18 Jahre) nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden.
In Berlin gibt es darüber hinaus bezirksweite Böllerverbote, die zeitlich eingeschränkt sind. Mehrere Berliner Bezirke haben dafür Allgemeinverfügungen erlassen, die das Abbrennen von Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung (insbesondere Böller) über das gesetzliche Minimalverbot hinaus regeln. Dazu könnten zusätzliche Verbote von Gemeinden kommen. Das ganze Jahr über, auch an Silvester, verboten ist Feuerwerk der Kategorien F3 und F4. Das sind große Batterien und professionelle Feuerwerke.
Berliner Bezirke mit zeitlichem Böllerverbot
Außerhalb des unten genannten Zeitfensters ist böllern und Feuerwerk im ganzen Bezirk verboten. Verstöße werden mit Strafen und Bußgeldern geahndet. In den Bezirken sind Böller und andere Pyrotechnik in der Silvesternacht nur zwischen 18 Uhr und 7 Uhr morgens erlaubt.
- Pankow: Verbot im gesamten Bezirk vor 18 Uhr am 31.12. und nach 7 Uhr am 1.1.
- Lichtenberg: Verbot im gesamten Bezirk vor 18 Uhr am 31.12. und nach 7 Uhr am 1.1.
- Neukölln: Verbot im gesamten Bezirk vor 18 Uhr am 31.12. und nach 7 Uhr am 1.1.
- Marzahn-Hellersdorf: Verbot im gesamten Bezirk vor 18 Uhr am 31.12. und nach 7 Uhr am 1.1.
- Friedrichshain-Kreuzberg: Verbot im gesamten Bezirk vor 18 Uhr am 31.12. und nach 7 Uhr am 1.1.
Böller-Verbotszonen in Berlin am 31.12.2025
Zusätzlich zu den zeitlichen Regelungen der Bezirke plant die Berliner Polizei kleinräumige Verbotszonen, in denen Feuerwerk und Böller verboten sind. Dort ist dann nicht nur das Zünden, sondern auch das Mitführen verboten. Detaillierte Straßenzüge und Rechtsverfügungen werden voraussichtlich per Polizei-Allgemeinverfügung unmittelbar vor dem Jahreswechsel veröffentlicht. Folgende Böller-Verbotszonen sind, laut Berliner Senatsinnenverwaltung, analog zu den Vorjahren erwartet:
- Alexanderplatz in Berlin-Mitte
- Steinmetzkiez in Berlin-Schöneberg
- Sonnenallee und angrenzende Straßen in Berlin-Neukölln
- Admiralbrücke in Berlin-Kreuzberg
An diesen weiteren Orten ist Böllern verboten:
Unabhängig von Bezirksverfügungen gelten bundesgesetzlich dauerhafte Feuerwerksverbote in der unmittelbaren Nähe (typischerweise 25 bis 200 Meter, je nach Spezifikation) folgender Einrichtungen. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerk jederzeit untersagt, auch am 31.12. oder innerhalb des Silvesterfensters.
- in der Nähe von Kirchen
- nahe Krankenhäusern
- an Kinderheimen
- nahe Altenheimen
- in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden oder Anlagen
- rund um Tankenstellen
Bußgelder und Kontrolle bei Verstößen gegen Böllerverbote
Verstöße gegen diese Verbote können empfindliche Bußgelder oder Strafen (bis zu 50.000 Euro) nach sich ziehen, sowohl auf Grundlage der Sprengstoffverordnung als auch der jeweiligen Allgemeinverfügungen.
