Badestellen: Rheinsberger Badestege bleiben vorerst erhalten

Lediglich das Seebad in der Rheinsberger Kernstadt verfügt über eine Badeaufsicht.
Siegmar TrenklerHintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein zwölfjähriges Mädchen hatte sich bei einem Badeunfall unter Wasser in einer Boje verfangen und dadurch bleibende Schäden davongetragen. Der BGH entschied damals, dass die Kommune, der die Badestelle gehört, eine Mitschuld trägt, weil die Boje eine potenzielle Gefahrenquelle dargestellt habe und dennoch keine Badeaufsicht vor Ort war. Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) als Versicherer der Kommunen sah sich durch das Urteil dazu veranlasst, diese zu warnen: Wer eine potentielle Gefahrenquelle schafft, muss diese auch absichern, andernfalls könnten die Kommunen in Haftung genommen werden. Es könnten sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Die Verwaltung hatte daraufhin keinen anderen Weg gesehen, als den Abriss aller Badestege vorzuschlagen. Schwochow hält das aus touristischer Sicht zwar für eine Katastrophe. Doch er möchte die Verantwortung zumindest nicht allein tragen. Lehnen die Stadtverordneten die Vorlage ab und entscheiden sich für den Erhalt der Stege, könnten sie nach seiner Auffassung mit haftbar gemacht werden. Die Fraktionen SPD, CDU, Linke und der FDP–Abgeordnete Tom–Morten Theiß stellten am Montag den Antrag, die Verwaltung möge sich mit Tourismusverbänden und anderen Kommunen in Brandenburg und Mecklenburg–Vorpommern austauschen, um zu ergründen, welche Wege es gibt, einen Abriss der Stege zu verhindern, ohne das etwaige rechtliche Folgen drohen. Diesem Antrag hatten die Stadtverordneten bereits Anfang des Jahres mehrheitlich zugestimmt. Wie Schochow sagt, sei das Rathaus bei der Prüfung aber zu dem Ergebnis gekommen, dass sich an der bisherigen Einschätzung der Verwaltung nichts geändert hat.
Um beim Erhalt der Stege im Ernstfall nicht allein verantwortlich gemacht zu werden, stellte Schwochow einen Hilfsantrag, der genau formuliert, dass die Stadtverordneten den Erhalt der Stege wollen. Er wurde mehrheitlich angenommen. „Mein Ziel war es, da eine klare Ansage zu haben. Wenn jetzt etwas passiert, sind wir alle in der Haftung“, so der Bürgermeister. Der CDU–Abgeordnete Walter Luy teilt diese Auffassung nicht. „Ich meine, das ist reines Verwaltungshandeln. Die Stadtverordneten sind Ehrenamtler und nicht in die Verantwortung zu nehmen“, sagte er im Nachgang der Sitzung.
Das Thema wird die Stadtverordneten ohnehin wieder beschäftigen, da die Verwaltung die Ergebnisse der von den Abgeordneten geforderten erneuten Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten wird vorlegen müssen. „Mit dem Hilfsantrag haben wir nur die Saison 2020 gerettet“, so Schwochow.