BGH-Urteil
: Kündigung von Kliniken-Chef war rechtmäßig

Später Sieg für die Ruppiner Kliniken: Die Kündigung des langjährigen Chefs Horst-Michael A. mit einer kurzen Frist  durch die Pro Klinik Holding war rechtmäßig.
Von
Ingmar Höfgen
Neuruppin
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Später Sieg für die Ruppiner Kliniken.

Kirsten Große

Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden. Eine Begründung teilte der BGH nicht mit, schriftlich liegt das Urteil noch nicht vor. Offen blieb, ob die damalige fristlose Entlassung rechtmäßig war. Der Rechtsstreit geht nun am Oberlandesgericht Brandenburg weiter, das zugunsten A.s geurteilt hatte.