BGH-Urteil: Kündigung von Kliniken-Chef war rechtmäßig
Später Sieg für die Ruppiner Kliniken: Die Kündigung des langjährigen Chefs Horst-Michael A. mit einer kurzen Frist durch die Pro Klinik Holding war rechtmäßig.

Später Sieg für die Ruppiner Kliniken.
Kirsten GroßeDas hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden. Eine Begründung teilte der BGH nicht mit, schriftlich liegt das Urteil noch nicht vor. Offen blieb, ob die damalige fristlose Entlassung rechtmäßig war. Der Rechtsstreit geht nun am Oberlandesgericht Brandenburg weiter, das zugunsten A.s geurteilt hatte.