Coronavirus
: OPR verschärft Sicherheitsvorschriften

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten neue Regeln für Veranstaltungen, Betriebe und Treffpunkte. Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind verboten, Spielplätze und Sportstätten sind zu schließen.
Von
Markus Kluge
Ostprignitz-Ruppin
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In Ostprignitz-Ruppin machen nun auch die Spielplätze dicht.

Bernd Wüstneck

Demnach sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmenden untersagt. Das gilt allerdings nicht für Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind — beispielsweise wichtige Versammlungen der Feuerwehr oder des THW. Diese Veranstaltungen sind aber dem Gesundheitsamt des Landkreises anzuzeigen.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 15 Teilnehmenden muss jeder in einer Anwesenheitsliste erfasst werden — mit Vor– und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Diese Liste muss der Veranstalter drei Monate aufbewahren und sie auf Nachfrage auch dem Gesundheitsamt aushändigen können.

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen müssen geschlossen bleiben. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Gleiches gilt für Kinos, Opern, Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen sowie für Freizeit– und Tierparks und für Anbieter von Freizeitaktivitäten — drinnen und unter freiem Himmel.

Gaststätten und Restaurant dürfennur geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist. Stehplätze sind verboten. Zudem werden die Öffnungszeiten auf 6 bis 18 Uhr beschränkt.

Aber nicht nur Lokale aller Art sind betroffen, sondern auch die Orte, an denen Sport getrieben wird. Öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitness– und Tanzstudios müssen geschlossen bleiben. Das gilt auch für Spielplätze.

Um ältere Menschen und Erkrankte vor dem Virus zu schützen, werden auch die Besuchsmöglichkeiten in Kliniken, Vorsorge– und Rehabilitationseinrichtungen sowie Hospizen eingeschränkt.

Die gesamte Allgemeinverfügung wird in den kommenden Tagen veröffentlicht und ist online auf der Seite des Landkreises unter www.ostprignitz–ruppin.de einsehbar.