EU-Führerschein
: Bis zu 10000 alte Führerscheine müssen getauscht werden

Ab 2033 ist die Fahrerlaubnis nur noch in der Plastikkartenform zulässig. In Ostprignitz-Ruppin sind Tausende von der Umstellung betroffen.
Von
Siegmar Trenkler
Ostprignitz-Ruppin
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Diana Mattis vom Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Kreises mit Führerscheinen, die ausgedient haben und dem neuen im Plastik-Kartenformat. Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden.

Siegmar Trenkler

24 Euro kostet der Umtausch. Für die Herstellung der neuen Erlaubnis braucht die Bundesdruckerei in Berlin im Schnitt drei Wochen. Beantragt werden kann die neue Plastikkarte, deren Gültigkeit auf 15 Jahre beschränkt ist, bei den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden, aber auch bei den Meldeämtern der Kommunen. Dafür sind ein biometrisches Passbild, der Original-Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich. Antragsteller müssen immer persönlich in den Behörden erscheinen.

Damit diese nicht durch zu viele Anfragen lahmgelegt werden, gibt es einen Stufenplan. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum der Führerscheine habe die Menschen unterschiedlich viel Zeit, ihren neuen Führerschein zu beantragen. Als erste müssen Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, den Umtausch beantragen: bis zum Stichtag 19. Januar 2022. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt der Stichtag im Jahr 2023, von 1965 bis 1970 das Jahr 2024, und für alle, die nach 1971 geboren wurden, das Jahr 2025. Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis 2033 Zeit.

Auch Karten-Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen getauscht werden: für die Ausstellungsjahre 1999 und 2000 bis 2026, für 2002 bis 2004 bis 2027, für 2005 bis 2007 bis 2028, für 2008 bis 2029, für 2009 bis 2030, für 2010 bis 2031 und für 2011 bis 2032. Führerscheine, die zwischen 2012 und dem 18 Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Wer das ignoriert, zahlt zehn Euro Bußgeld.