Flüchtlinge in Rheinsberg
: Klage gegen Unterkunft - Gericht hat Urteil gefällt

Die Unterkunft für Flüchtlinge in Flecken Zechlin bleibt ein Politikum. Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich nun mit einer weiteren Klage der Stadt Rheinsberg. Nun gibt es eine Entscheidung.
Von
Stefan Zwahr
Rheinsberg
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Das ehemalige Hotel "Seeblick" in Flecken Zechlin bei Rheinsberg ist seit September 2025 ein Flüchtlingsheim. Hier leben auch Menschen mit Handicap. So sieht der Alltag aus.

Das ehemalige Hotel Seeblick in Flecken Zechlin ist seit September 2025 ein Flüchtlingsheim. Die Stadt Rheinsberg hatte gegen die Baugenehmigung geklagt.

Christian Bark
  • Gericht bestätigt Baugenehmigung für Flüchtlingsheim in Flecken Zechlin
  • Stadt Rheinsberg scheitert mit Klage; keine Verletzung der Planungshoheit
  • Unterkunft im Ex-Hotel Seeblick bietet 120 Plätze, auch für Familien
  • OVG erklärte im Oktober 2025 Veränderungssperre für unwirksam
  • Urteil nicht rechtskräftig; Berufung möglich, Stadt trägt Verfahrenskosten

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach jahrelangen Bauarbeiten und viel Streit wurde in Flecken Zechlin, einem Ortsteil der Stadt Rheinsberg, im September 2025 das neue Flüchtlingsheim fertig. An dem Standort im ehemaligen Hotel Seeblick auf dem Weinbergsring gab es immer wieder Kritik.

Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) hatte dabei aus seinen Bedenken keinen Hehl gemacht. Der Verwaltungschef legte sogar mehrfach den Rechtsweg ein.

Jetzt gab es vor Gericht eine weitere Niederlage. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klage der Stadt Rheinsberg gegen die Baugenehmigung für den Umbau zum Übergangswohnheim abgewiesen.

Gericht bestätigt Baugenehmigung für Flüchtlingsheim Rheinsberg

In einer schriftlichen Stellungnahme des Landkreises Ostprignitz-Ruppin heißt es: Das Potsdamer Verwaltungsgericht habe festgestellt, dass die Stadt Rheinsberg durch die Baugenehmigung nicht in ihren Rechten verletzt ist. „Insbesondere liegt keine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit vor und auch das Baugenehmigungsverfahren ist ordnungsgemäß durchgeführt worden“, betont Kreissprecher Alexander von Uleniecki.

Das Verwaltungsgericht habe sich bei dem Urteil im Wesentlichen auf seine Argumentation aus dem vorherigen Eilverfahren bezogen – sowie auf die bestätigende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Der Sprecher spielt damit darauf an, dass erfolglos eine Veränderungssperre für das Objekt angestrebt wurde. Diese hatte das OVG im Oktober 2025 für unwirksam erklärt.

Nun gab es eine weitere Entscheidung pro Landkreis. „Dieses Urteil stärkt unsere Arbeit und zeigt, dass trotz anderer Behauptungen die Kreisverwaltung rechtmäßig gehandelt hat“, wird Landrat Ralf Reinhardt (SPD) zitiert. Dieser unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Unterkunft.

In dem Übergangswohnheim für geflüchtete Menschen stehen insgesamt 120 Plätze zur Verfügung – darunter gezielt auch für Familien und barrierearme Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen. „Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen, weltweiter Konflikte und der Auswirkungen des Ukraine-Krieges fehlten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Jahr 2022 zahlreiche dringend benötigte Unterkünfte, vor allem mit behindertengerechten Plätzen.“

Mangels Alternativen sei deshalb der Standort in Flecken Zechlin für die Unterbringung dringend erforderlich. „Die bisher gesammelten positiven Erfahrungen nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Unterkunft bestärken uns in der Auffassung, die richtige Entscheidung für die Menschen getroffen zu haben.“

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht die Berufung zu, wenn sie vom Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Die Verfahrenskosten einschließlich die des beigeladenen Eigentümers der Immobilie muss die Stadt Rheinsberg tragen.