Die Staatsanwaltschaft hat gegen die frühere Leiterin einer Kindertagesstätte in Neuruppin und ihre Stellvertreterin Anklage erhoben. Es geht um den Verdacht der Nötigung, sagte Staatsanwalt Gerd Heininger am Donnerstag (13. April).
Den Frauen werde vorgeworfen, Kinder etwa zum Essen gezwungen zu haben. Es gehe wohl um Erziehungsmethoden in der Kita, die womöglich antiquiert seien, wird der Staatsanwalt zitiert.
Was spielte sich in der Kita Eichhörnchen ab?
Die Vorwürfe gegen die damalige Leiterin der Kita Eichhörnchen sowie gegen deren Stellvertreterin hatten im Sommer 2022 bundesweit hohe Wellen geschlagen. Sozialdezernent Thomas Fengler hatte den Eltern in einem Schreiben mitgeteilt, dass das Rathaus Neuruppin am 28. Juli 2022 über mögliche Kindeswohlgefährdungen in der Einrichtung informiert wurde. In der Folge wurden mehr als 20 Zeugen zu den Vorwürfen befragt.
Die Stadt Neuruppin hatte nach den Vorwürfen von Seite der Eltern und Gesprächen mit Erziehern Strafanzeige gestellt. Die beiden Frauen wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe erst suspendiert und wenig später entlassen.
Was sich in der Einrichtung zugetragen hat, ist unklar. Spekulationen gab es viele. So sollen Kinder zum Essen gezwungen worden und zur Strafe allein in Zimmer eingeschlossen worden sein. Auch von Schlägen und davon, dass volle Windeln nicht gewechselt worden seien, war in Internetbeiträgen die Rede.
Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.
Nötigung
Eine Nötigung kann laut Strafgesetzbuch mit Gewalt oder durch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel herbeigeführt werden.
Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt auch vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.