Neuregelung: Großer Ansturm auf Notbetreuung

Symbolbild: Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden.
Monika SkolimowskaAm Donnerstag hatte der Kreis die geänderte Verfügung bekannt gemacht. Diese sieht vor, dass nun unter anderem auch Alleinerziehende, die nicht in Berufen arbeiten, die als systemrelevant gelten, einen Anspruch auf Betreuung haben. Das gilt auch für Haushalte, in denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Bis Freitagmittag lagen in der Neuruppiner Stadtverwaltung laut Ott bereits knapp 300 zusätzliche Anträge auf Notfallbetreuung vor — sowohl für Einrichtungen der Stadt als auch für die freier Träger. „Wir gehen davon aus, dass hier noch einige hinzu kommen werden. Wir sind bemüht, die Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten“, so die Stadtsprecherin. Platzprobleme in den Einrichtungen schloss die Verwaltung schon Anfang der Woche aus.