Schwochow angeklagt: Bürgermeister von Rheinsberg klagt gegen Chef vom Amtsgericht

Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler), Bürgermeister der Stadt Rheinsberg, ist wegen Verleumdung und Untreue angeklagt worden. Jetzt dreht er den Spieß um und stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsgerichtschef Frank Jüttner.
Brian Kehnscherper (Archiv)Vor dem Amtsgericht in Neuruppin muss sich der Bürgermeister von Rheinsberg, Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler), demnächst wegen des Verdachts der Verleumdung und Untreue verantworten. Jetzt geht Schochow gegen den Gerichtspräsidenten Frank Jüttner als auch gegen die Staatsanwälte vor, die gegen ihn ermitteln.
„Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtspräsidenten Jüttner eingereicht“, teilt Schwochow in Schriftform mit. Hintergrund ist das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren.
Das wird Frank-Rudi Schwochow vorgeworfen
Der Bürgermeister von Rheinsberg muss sich wegen Untreue und Verleumdung verantworten. Kläger und Hauptzeugen sind Landrat Ralf Reinhardt (SPD) und der frühere Stadtverordnete der Linken, Freke Over.
Was wird Schwochow vorgeworfen? Der Rathauschef, so der Vorwurf, soll über den Aufsichtsrat hinweg dem Chef der Rheinsberger Wohnungsgesellschaft Rewoge gekündigt haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine unrechtmäßige Entlassung, die in der Folge durch Prozess- und Anwaltskosten einen erheblichen finanziellen Schaden verursachte.
Zudem soll Schwochow im Zusammenhang mit den Plänen für ein Flüchtlingsheim in Flecken-Zechlin behauptet haben, die Staatsanwaltschaft führe ein Verfahren gegen Landrat Reinhardt.
Schwochow geht gegen Gerichtspräsidenten vor
Schwochow setzt sich nun zur Wehr. „Der öffentliche geführte Prozess gegen meine Person nimmt immer groteskere Züge an." Er habe in der Presse lesen müssen, dass der angesetzte Verhandlungstermin verschoben werden soll. „Eine Information über die Terminverschiebung lag weder mir noch meinem Rechtsanwalt vor." Dennoch habe sich der Präsident des Amtsgerichtes Neuruppin, Frank Jüttner, in der Presse über das Strafmaß, „welches er sich vom Richter offenbar für mich wünscht", geäußert.
„Ich habe daher Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtspräsidenten Jüttner eingereicht. Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Amtsgerichtspräsidenten gestellt."
Der Rheinsberger Bürgermeister glaubt, dass Jüttner mit seinen allgemeinen Äußerungen zum Strafmaß Einfluss auf das noch ausstehende Urteil nehmen will. Dabei sei es aus Schwochows Sicht „nicht Aufgabe eines Gerichtspräsidenten, in einer parlamentarischen Demokratie Wunschergebnisse zu präsentieren und rechtsverbindliche Schlussfolgerungen für die ihm formal unterstellten Richter zu ziehen".
In dem Schreiben heißt es weiter: „Die eingesetzten Staatsanwälte und der Richter müssen in der Lage sein, sich ihre eigene Meinung unabhängig vom Gerichtspräsidenten zu bilden. Der Richter ist also bereits vor meiner Befragung, vor dem Verlesen der Anklageschrift, vor meiner Gegenrede und bevor ich entlastende Unterlagen vorlegen konnte, durch die öffentliche Rede seines Chefs beeinflusst worden."

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand (Archivbild). Wie die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens im Fall von Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) entscheidet, ist offen. Doch schon vor dem Prozess wegen Verleumdung und Untreue geht es hoch her.
David-Wolfgang Ebener/dpaSchließlich gibt Schwochow der Justiz noch Hinweise, wie ein Prozess zu laufen habe. „Normal wäre: Ein Staatsanwalt ermittelt. Der Beschuldigte kann sich äußern. Erst dann entscheidet ein Richter. Der Gerichtspräsident hält sich aus der Urteilsfindung raus.“ Das sei in der Rechtsordnung im Strafrecht zwingend vorgeschrieben. „Sollten die Grundsätze in Neuruppin nicht mehr gelten, entfernt sich das Gericht dort für jeden sichtbar von der Rechtsstaatlichkeit."
Auf dieser Grundlage habe er Anzeige gegen den Gerichtspräsidenten auf Feststellung der Rechtsbeugung gestellt. Schwochows kritisiert, dass ihm als Beschuldigtem die Möglichkeit genommen werde, „mich entsprechend der Strafprozessordnung zu äußern". Der ganze Vorgang komme einer Vorverurteilung gleich. Seine Forderung: „Herr Jüttner wird im angesetzten Prozess als Zeuge benannt, um seine politischen und juristischen Motive zu erläutern."
Bürgermeister von Rheinsberg spricht von Rufmord
Dass der ursprünglich für den 30. September angesetzte Prozess vor dem Amtsgericht Neuruppin „aus betrieblichen Gründen“ verschoben wurde, nimmt Schwochow zum Anlass, massive Vorwürfe Richtung Amtsgericht abzusetzen. „Einen Termin öffentlich auf ein unbestimmtes Datum zu verschieben, hat zur Folge, dass in der Öffentlichkeit der Vorwurf der Veruntreuung bestehen bleibt. Solch eine Vorgehensweise kommt einer Rufmordkampagne gleich.“
Was ist eine Rufschädigung? Laut www.anwalt.org werden beim Rufmord oder einer Rufschädigung Behauptungen verbreitet, die das Ansehen einer Person beeinträchtigen sollen. Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es keinen eigenen Tatbestand für Rufmord. Das Gesetz ermöglicht allerdings eine Verurteilung wegen übler Nachrede oder Verleumdung.
Staatsanwälte lassen sich nicht einfach austauschen
In seinem Schreiben merkt Schochow zudem an: „Ich habe mich auch an den Generalstaatsanwalt gewandt, mit der Bitte, die Staatsanwälte Herrn Dr. Jacobi und Herrn Gunther Rauche auszutauschen." Zu diesem Umstand äußert sich die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht. Lediglich der Eingang einer Schwochow-Beschwerde wird bestätigt – mit dem Hinweis, dass nicht einfach ein Austausch von Staatsanwälten verlangt werden könne.
Die Vorwürfe gegen den Neuruppiner Amtsgerichtsdirektor werden vom Amtsgericht Neuruppin auf Nachfrage nicht weiter kommentiert. „Auf Ihre Anfrage kann ich derzeit allein mitteilen, dass beim Präsidenten des Landgerichts eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu dieser Thematik vorliegt. Nach Feststellung des Sachverhalts erhält der Beschwerdeführer eine Antwort", erklärte Johannes Elliesen, stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts.


