Steuer für Datsche: Besitzer in Lindow bekommen Recht – weitreichende Folgen für OPR?
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden: Für Datschen ohne Trinkwasser wird keine Zweitwohnungssteuer fällig. Zwei Männer aus Lindow hatten geklagt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für ganz OPR haben.

Für eine Datsche, die über kein Trinkwasser verfügt, wird keine Zweitwohnungssteuer fällig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden – und damit zwei Klägern aus Lindow Recht gegeben. Das Urteil könnte nun richtungsweisend sein für weitere Fälle im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Matthias Hiekel/dpa (Symbolfoto)
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