Der Landkreis sprach von einem „Quantensprung in der Schülerbeförderung“: Im kommenden Schuljahr 2023/24 wird er allen rund 22.500 Schülerinnen und Schülern, die im Landkreis wohnen, das 49-Euro-Ticket für nur neun Euro monatlich anbieten. Im Kreistag trafen die Abgeordneten am Mittwoch (10. Mai) dazu eine einstimmige Entscheidung.
„Damit wird nicht nur der Weg von der Wohnung zur Schule und zurück möglich sein, sondern auch alle anderen Fahrten in der Freizeit“, warb Landrat Alexander Tönnies (SPD) im April für das Ticket. „Sei es die Fahrt zum Sportverein, zur Musikschule oder zu Freunden.“
Eltern müssten 108 Euro im Jahr zahlen
Mehr als 6000 Schülerinnen und Schüler nutzen die Schülerbeförderung vom Landkreis. „Das wird sich hoffentlich künftig noch deutlich erhöhen“, so Baudezernent Egmont Hamelow. Mit der neuen Satzung können alle Schülerinnen und Schüler – auch diejenigen, die bisher keinen Anspruch auf Schülerbeförderung hatten – das Ticket nutzen. Einzige Voraussetzung ist nunmehr ein Wohnort in Oberhavel.
Der Landkreis – er übernimmt die Differenz zum 49-Euro-Ticket – rechnet mit Mehrkosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro pro Jahr. Ab 1. August wird es das Ticket geben. Damit beträgt der Anteil, den Eltern einmalig bei der OVG bezahlen müssen, 108 Euro im Jahr. Eine Ratenzahlung ist laut Satzung ausgeschlossen. Das Ticket kann auch nicht pro Monat gekauft werden. Es gilt immer für ein Schuljahr.
Auf Hinweis der Linken haben neben Schülerinnen und Schülern auch Azubis, die weniger als die Mindestausbildungsvergütung bekommen, Anspruch auf das vergünstigte Deutschlandticket des Landkreises. Der Antrag, jedes dritte anspruchsberechtigte Kind einer Familie von den 108 Euro im Jahr zu befreien, scheiterte im Kreistag. Die neue Satzung mit dem Deutschlandticket für neun Euro wurde schließlich von den Abgeordneten einstimmig abgesegnet.
Formular auf der Oberhavel-Seite
Auswirkungen auf Schülerspezialverkehr: Aktuell nutzen ihn 362 Schülerinnen und Schüler. Es gibt Neuerungen. Bislang mussten die Eltern zwingend ein amtsärztliches Gutachten vorlegen. Jetzt reicht eine ärztliche Stellungnahme, ein Nachweis durch einen Schwerbehindertenausweis oder durch eine Feststellung im Förderausschussverfahren aus. Für sie entfällt der Eigenanteil für das Schülerticket.
Für Fragen stehen die Mitarbeitenden der Schülerbeförderung unter 03301 6015685 zur Verfügung. Das Formular zum Antrag für das Neun-Euro-Ticket ist auf www.oberhavel.de/schulen zu finden. Anträge können schon gestellt werden, spätestens zum 1. Juni werden sie angepasst, teilte die Kreisverwaltung am Dienstag (16. Mai) mit. Wie bisher müssen Schülerinnen und Schüler den Antrag durch die Sekretariate in den Schulen bestätigen lassen. „Ein Passbild ist dabei nur dann erforderlich, wenn es sich um einen gänzlich neuen Antrag handelt oder der letzte Antrag schon fünf Jahre zurückliegt“, heißt es.
Anträge in Schulen stellen
„Am besten ist es, wenn die Anträge für das Neun-Euro-Ticket direkt in den Schulsekretariaten abgegeben werden“, erklärt Sozialdezernent Matthias Kahl das Prozedere. „Die Anträge gehen dann an die OVG. Von dort aus wird dann auch das Ticket selbst versandt.“ Wer schon eine Jahreskarte hat, muss den Antrag zwar auch stellen, bekommt aber kein neues Ticket zugestellt. In diesem Fall wird die Jahreskarte bei der ersten Fahrt mit dem Bus ab dem 1. August digital aktualisiert.
Wer bereits eine Jahreskarte für das kommende Schuljahr 2023/24 beantragt hat, muss nichts weiter unternehmen. Alle schon vorliegenden Anträge werden automatisch bearbeitet. Nicht möglich ist es dagegen, vorhandene Schülerjahreskarten schon für die Monate Mai bis Juli in ein Deutschlandticket umzuwandeln, da die Satzung erst ab August 2023 – also zum neuen Schuljahr – gelten wird.