Bußgeldkatalog: Oberhavel begrüßt härtere Strafen für illegale Müllentsorgung

Müllberge wie dieser hier im Wald zwischen Lehnitz und Borgsdorf sind in der Region leider keine Seltenheit.
Tilman Trebs„Die illegale Entsorgung von Abfällen an und in unseren Wäldern macht uns, aber auch weiteren Zuständigen immer mehr zu schaffen. Daher ist die Anhebung der Bußgelder für Müllsünder sehr zu begrüßen. Schließlich trägt die Allgemeinheit, also wir alle, am Ende die Kosten für die Beseitigung der illegalen Müllablagerungen. Daher sollten diejenigen, die diese Umweltschäden begehen auch spürbar zur Kasse gebeten werden“, erklärte Hamelow. Der Müllflut in Wäldern, an Wegesrändern oder auch im öffentlichen Straßenraum sei kaum mehr Herr zu werden. „Nicht nur Haus– oder Sperrmüll landet in unserer Landschaft, auch Garten– und Bauabfälle oder Elektroaltgeräte. Selbst Abfälle mit schädlichen Stoffen, wie Kühlschränke, Asbest oder teerhaltige Dachpappe werden in der Natur entsorgt und stellen eine Gefahr für die Umwelt dar“, beschreibt der Landkreis die aktuelle Situation. Der Müllflut in Wäldern, an Wegesrändern oder auch im öffentlichen Straßenraum sei kaum mehr Herr zu werden. „Die Aufwendungen für den Landkreis, aber auch für die Kommunen, Forst– und Straßenbaubehörden sowie die Wasser– und Bodenverbände, um die Müllablagerungen zu beseitigen, steigen ständig.“
Egal, ob sich ein Grundstücksbesitzer seiner Gartenabfälle hinter seinem Zaun am Waldesrand entledigt oder ob Bauabfälle in großem Stil abgekippt werden — wer erwischt wird, für den wird es jetzt wirklich teuer. Denn neben den Entsorgungskosten und Kosten für das Verwaltungsverfahren werden nunmehr höhere Bußgelder fällig. So sieht es der neue Bußgeldkatalog des Brandenburgischen Umweltministeriums für Abfall– und Immissionsschutzrecht vor.
Die Höhe der Bußgelder bestimmt sich nach der Art und der Menge der illegalen Ablagerung von Abfällen:
Für Haus– und Sperrmüll, pflanzliche Abfälle sowie Bau– und Abbruchabfälle bis jeweils einen Kubikmeter kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Bei größeren Mengen steigt der Bußgeldrahmen je nach Abfallart auf bis zu 10.000 Euro an.
Für die illegale Entsorgung von bis zu fünf Altreifen wird ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig, darüber hinaus von bis zu 2.000 Euro.
Für Elektro– und Elektronikaltgeräte kann bei illegaler Entsorgung ein Bußgeld von bis zu 8.000 Euro festgesetzt werden. Weitere Details aus dem Bußgeldkatalalog sind im Amtsblatt des Landes Brandenburg zu finden.
Hinweise mit Angaben zu den eigenen Kontaktdaten, zur genauen Lage (Lageplan) sowie Art und Menge der Abfallablagerung (am besten mit Foto) und zu möglichen Verursachern beziehungsweise Hinweisen, die zur Ermittlung des Verursachers beitragen können nimmt der Landkreis Oberhavel gern elektronisch unter umwelt@oberhavel.de oder auf dem Postweg (Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, Adolf–Dechert–Straße 1 in 16515 Oranienburg) entgegen.