Charité in Berlin
: Kein Freispruch für Pflegerin – erleichtert ist sie trotzdem

Der Verfahren um den Tod von zwei Patienten der Charité ist für die mitangeklagte Krankenschwester aus Oberhavel beendet. Der Prozess gegen den Kardiologen wirft aber weitere Fragen auf.
Von
Jürgen Liebezeit
Glienicke
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Die Krankenschwester aus Oberhavel wurde in einem Fall von Totschlag wegen Beihilfe angeklagt. Sie hielt sich zum Prozessauftakt einen Aktenordner vor ihr Gesicht. Links neben ihr steht ihr Anwalt Harald Wostry.

Sebastian Gollnow/dpa
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