Corona-Pandemie: Neue Quarantäneverordnung tritt in Oberhavel in Kraft

Jeder, der aus dem Ausland nach Brandenburg einreist, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Matt RourkeFür diese Personen ist Folgendes angeordnet:
- Die Einreisenden sind verpflichtet, ihre Wohnung oder sonstige Unterkunft unverzüglich aufzusuchen und sich dort für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
- In dieser Zeit ist es ihnen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Auch der Empfang von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, ist untersagt.
- Nach Ankunft in der Wohnung haben sich die Personen umgehend beim Gesundheitsamt zu melden. Eventuell vorhandene Krankheitssymptome sind diesem mitzuteilen. Das Gesundheitsamt Oberhavel ist montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 03301 6013900 erreichbar. Am Osterwochenende ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Die Quarantäneverordnung lässt jedoch auch einige Ausnahmeregelungen zu. So trifft sie nicht für Berufsgruppen zu, die Personen, Waren, Post oder Güter grenzüberschreitend transportieren sowie für Berufspendler, deren Tätigkeit für die Gewährleistung beispielsweise der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und von Pflegeeinrichtungen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens zwingend notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist durch den Arbeit- oder Auftraggeber zu bescheinigen. Ausnahmen gelten auch für Personen mit sonstigen triftigen Reisegründen, wie etwa soziale Aspekte, ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im gleichen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Pflege schutzbedürftiger Personen.
Verstöße gegen die Quarantäneverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von 150 bis zu 15 000 Euro geahndet werden.