Führerschein in Oranienburg
: Frist für Umtausch abgelaufen – was nun zu beachten ist

Die Frist für den Führerschein-Umtausch ist abgelaufen. Was die Fahrerlaubnisbehörde in Oranienburg rät.
Von
Stefan Zwahr
Oranienburg
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Ein deutscher Führerschein lugt aus einer Brieftasche heraus. Der Verkehrsausschuss im EU-Parlament stimmt über Vorschläge zu neuen EU-Führerscheinregeln ab.

Ein deutscher Führerschein lugt aus einer Brieftasche heraus. Viele Führerscheine müssen umgetauscht werden – auch in Oranienburg.

Sina Schuldt/dpa
  • Die Frist für den Umtausch alter Führerscheine in Oranienburg ist abgelaufen.
  • 18.600 Papierführerscheine betroffen; neue Dokumente im Kartenformat notwendig.
  • Keine Zusatzgebühr bei verspätetem Umtausch, aber Verwarngeld möglich.
  • Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine in der EU umgetauscht sein.
  • Nächste Frist für Führerscheine von 1999-2001 endet am 19.01.2026.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Für die Inhaber von 18.600 Papierführerscheinen ist die Umtauschfrist abgelaufen. Ist die Fahrerlaubnis damit ungültig? Droht eine Strafe? So ist das Verfahren in der zuständigen Behörde in Oranienburg.

„Ist Ihre Fahrerlaubnis noch auf rosa Papier gedruckt?“, heißt es in einer Mitteilung der Oberhavel-Kreisverwaltung. „Dann gehören Sie zu 18.600 Führerscheininhaberinnen und –inhabern, die ihr Dokument bisher nicht umgetauscht haben.“ Die Frist sei bereits am 19. Januar abgelaufen. Und nun?

Führerschein nicht umgetauscht – das sind die Folgen

Wer den Umtausch noch nicht vollzogen habe, sollte jetzt das fälschungssichere EU-Dokument im Kartenformat beantragen. Ein Termin könne einfach online unter www.oberhavel.de/fahrerlaubnisbehörde vereinbart werden. Vorzulegen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein. Das neue Dokument wird den Antragstellern dann direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

„Wichtig zu wissen ist, dass die Fahrerlaubnis natürlich unbegrenzt gilt, lediglich das Dokument ist ungültig“, sagt Katja Hermann, Dezernentin für Service, Mobilität und Sicherheit. Die Fahrerlaubnisbehörde werde keine Zusatzgebühr erheben, weil die Umtauschfrist abgelaufen ist. „Wer aber mit einem ungültigen Führerschein von der Polizei angehalten wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen.“ Zudem würden Behörden im Ausland die alten rosafarbenen Dokumente häufig nicht akzeptieren.

Europaweit gilt: Bis 2033 muss jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein in ein neues Exemplar umgetauscht werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dann einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. In Deutschland sind rund 43 Millionen Papier- und Kartenführerscheine betroffen. Ein Stufenplan sorgt dafür, dass die Aktion geordnet abläuft. So erfolgt der Umtausch der bis 31. Januar 1998 ausgestellten Papierführerscheine nach dem Alter seiner Besitzerinnen und Besitzer, der bis 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Tausch der Fahrerlaubnis – so geht es 2026 weiter

Die Umtauschfrist der nächsten Stufe endet übrigens am 19.01.2026. Betroffen sind die Führerscheine im alten Checkkarten-Format. Mehr als 22.400 Dokumente, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sollten innerhalb der nächsten elf Monate ersetzt werden.

Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt 26,50 Euro, einschließlich des Direktversands durch die Bundesdruckerei sind es 32,82 Euro. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann übrigens auch in der zuständigen Meldebehörde gestellt werden. Von dort werden Anträge in die Kreisverwaltung nach Oranienburg geschickt und in der Regel noch am Tag des Posteingangs bearbeitet.

Papierführerscheine, deren Besitzerin oder Besitzer zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, mussten zwischen Januar 2019 und Januar 2024 ins Checkkartenformat umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber, die 1971 oder später geboren wurden, war eine Frist bis zum 19. Januar 2025 gesetzt worden.

Wer dieses Datum verstreichen ließ, sollte (so rät der Landkreis) spätestens jetzt einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises vereinbaren. Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch bis Januar 2033 Zeit, seine Fahrerlaubnis umzutauschen.

Auch Führerscheine im alten Checkkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013, ausgestellt wurden, sind umzutauschen:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19.01.2026 (Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein sollte)
  • 2002 bis 2004 19.01.2027
  • 2005 bis 2007 19.01.2028
  • 2008 19.01.2029
  • 2009 19.01.2030
  • 2010 19.01.2031
  • 2011 19.01.2032
  • 2012 bis 2013 19.01.2033

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