Illegales Autorennen bei Oranienburg
: Mit bis zu 140 Sachen – drei Autos rasen über die L170

Vor den Toren der Oberhavel-Kreisstadt spielte sich ein illegales Autorennen ab. Beteiligt waren drei Fahrzeuge. Das ist bislang über den Vorfall auf der L170 bei Oranienburg bekannt.
Von
Stefan Zwahr
Oranienburg
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Der Zeiger des Tachometers eines Auto zeigt 130 Kilometer pro Stunde an. Bei einem illegalen Autorennen bei Oranienburg waren die Teilnehmer noch schneller unterwegs.

Armin Weigel/dpa

Verbotene Kraftfahrzeugrennen gibt es auch in Oberhavel immer wieder. Gemeldet werden diese in der Regel aber von der Autobahn. Am 25. März 2024 war die Landstraße L170 zwischen Schwante und Germendorf Schauplatz eines illegalen Autorennens. Drei Autos – die allesamt von sehr jungen Männern gelenkt wurden – waren beteiligt.

Die drei Pkw wurden der Polizei am Montag gegen 18.45 Uhr durch einen namentlich bekannten Zeugen gemeldet. Was sich nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf der L170 zwischen Sommerswalde und Germendorf abspielte, schildert Carola Haase von der Polizeiinspektion Oberhavel.

Das passierte zwischen Sommerswalde und Germendorf

Zunächst habe ein Skoda Abstand zu zwei vorausfahrenden Audi aufgebaut. „Das Fahrzeug befuhr die Straße mittig auf beiden Fahrbahnen mit eingeschaltetem Warnblinklicht.“

Währenddessen scherte ein Audi auf den linken Fahrstreifen aus, sodass er und der andere Audi auf gleicher Höhe die Straße befuhren. Auf Höhe des Forsthauses Sommerswalde starteten die Teilnehmer und rasten dann mit Geschwindigkeiten bis 140 Kilometer pro Stunde und ständigen gegenseitigen Überholmanövern bis zum Parkplatz auf Höhe des Tierpark Germendorf.

Von dort sollen sie dann in Richtung Velten gefahren sein, wo sie wenig später durch Polizeibeamte angetroffen wurden.

Auf Befragen machten die Fahrzeugführer im Alter von 19, 20 und 20 Jahren keine Angaben zum Sachverhalt. Ihre Führerscheine wurden sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen alle drei Fahrer eine Anzeige wegen illegalen Autorennens aufgenommen.

Das droht den Teilnehmern

Verbotene Kraftfahrzeugrennen werden im Strafgesetzbuch (StGB) in Paragraf 315d behandelt. Darin heißt es: „Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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