Kirche: Klärendes Gespräch nach Irritationen um Freiluftgottesdienste in Oberhavel

Himmelfahrt: Landesbischof Christian Stäblein war zu Gast im Zehdenicker Kloster
Thomas PilzEinige Missverständnisse
Der Landkreis seinerseits stellte klar: „Es ist keineswegs die Absicht des Landkreises, die Religionsfreiheit der Kirchengemeinden oder die Ausgestaltung von Gottesdiensten einzuschränken.“ Gespräche mit Kirchenvertretern hätten deutlich gemacht, dass Formulierungen von Mitarbeitern des Landkreises zu Anfragen aus Kirchengemeinden zum Thema Gottesdienste unter freiem Himmel am Himmelfahrtstag zu Unsicherheiten und missverständlichen Auslegungen geführt hätten. Am Mittwochmorgen gingen im Kirchenkreis verschiedene Antworten aus dem Landratsamt ein, die von den Verantwortlichen der Kirche als eindeutige Ablehnung verstanden wurden. Superintendent Uwe Simon versuchte daraufhin, gemeinsam mit dem Länderbeauftragten der Landeskirche Berlin–Brandenburg–schlesische Oberlausitz (EKBO), Martin Vogelüber, über verschiedene Kanäle eine Klärung herbeizuführen. Dies gelang ihnen offenkundig nicht. Der Landkreis war bis zum späten Mittwochabend auch nach mehreren direkten Telefonaten mit der Behörde bei seiner Aussage geblieben: „Freiluftgottesdienste zu Himmelfahrt dürfen aufgrund der Eindämmungsverordnung des Landes nicht stattfinden.“
Große Unsicherheit
Groß war die Unsicherheit angesichts vom Landkreis erteilter Auskünfte, die als Verbot von Freiluftgottesdiensten verstanden wurden. Der Kirchenkreis und die Kirchengemeinden standen kurz vor Christi Himmelfahrt damit vor der Frage, die Gottesdienste entweder abzusagen oder sie trotzdem durchzuführen und damit formal eine mit Bußgeld sanktionierte Ordnungswidrigkeit zu begehen. Davon betroffen wäre jedes anwesende Gemeindeglied. Die Kirchengemeinden Zehdenick, Meseberg, Grüneberg und Sachsenhausen entschieden sich bewusst für ihre Freiluftgottesdienste. Hinzu kamen die Kirchengemeinden Seebeck und Templin, die zwar im Kirchenkreis Oberes Havelland liegen, jedoch zu den Landkreisen Ostprignitz–Ruppin (Seebeck) und Uckermark (Templin) gehören, wo es keine Probleme im Vorfeld der Gottesdienste gab.
Landesbischof Christian Stäblein sagte aufgrund der Vorgänge kurzfristig seine Teilnahme am Freiluftgottesdienst in Zehdenick zu, um ein Zeichen für den Kirchenkreis zu setzen und auf die Rechtsunsicherheit für die Kirchengemeinden insgesamt aufmerksam zu machen. Alle Freiluftgottesdienste im Kirchenkreis verliefen unter Einhaltung der Hygiene– und Abstandsvorschriften ohne Zwischenfall.
Kreis verwies auf Verordnung
Bevor Landrat Ludger Weskamp und Superintendent Uwe Simon am Wochenende einen weiteren Austausch zu dem Thema vereinbarten und sich gemeinsam dafür aussprachen, beim Land auf eine Überarbeitung und Klärung in der Rechtsverordnung hinzuwirken, hatte der Landkreis sich darauf berufen, dass hinsichtlich der geplanten Gottesdienste Paragraf fünf der Eindämmungsverordnung des Landes anzuwenden sei. Von der Untersagung von Veranstaltungen ausgenommen seien demnach Gottesdienste in Kirchen mit bis zu 50 Personen. Veranstaltungen unter freiem Himmel seien in der Verordnung nicht geregelt. Darauf habe man hingewiesen und mitgeteilt, dass Gottesdienste unter freiem Himmel nach Auffassung des Kreises daher leider nicht möglich seien. Zulassungen, Genehmigungen oder Befreiungen für diese Veranstaltungen sehe die Eindämmungsverordnung nicht vor. Daher sei auch kein explizites Verbot ausgesprochen worden.
Dagegen heißt es in einem anderen Punkt des Paragrafen, dass für Versammlungen unter freiem Himmel — ohne das deren Zweck näher bestimmt wird — mit bis zu 50 Teilnehmenden die Versammlungsbehörde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen kann.