Jede Satzung muss in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden, unter anderem weil sich die gesetzlichen Grundlagen ändern. Das gilt auch für die Liebenwalder Hundesteuersatzung, die im Laufe des Jahres in den Ortsbeiräten und Fachausschüssen diskutiert und am 29. Oktober von den Stadtverordneten beschlossen wurde. Die wichtigste Veränderung ist, dass die Halter künftig für die Vierbeiner mehr zu bezahlen haben. Die Verwaltung hatte die Erhöhung der Steuern um fünf beziehungsweise zehn Euro vorgeschlagen.

Erhöhung um zehn Euro

Bis auf die Mitglieder des Kreuzbrucher Ortsbeirates entschieden sich alle anderen Gremien für die Anhebung um zehn Euro. Das heißt, für den ersten Hund werden künftig 35 Euro fällig, für den zweiten 50 und für jeden weiteren 70 Euro. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund hält, muss dafür 250 Euro zahlen.
Im Vergleich mit den Nachbarkommunen liegt die Stadt Liebenwalde damit noch immer im untereren Bereich dessen, was Hundehalter für das erste Tier zu zahlen haben. Im Löwenberger Land und in Leegebruch sind es 30 Euro, in Kremmen 24. In Gransee werden die Hundehalter mit 65 Euro, in Zehdenick und Oranienburg mit 50 Euro sowie in der Gemeinde Panketal mit 46 und in der Schorfheide mit 45 Euro zur Kasse gebeten.

Befreiung auf Antrag

Eine Befreiung von der Steuer wird unter anderem gewährt für
  • Diensthunde von Polizei, Zollbeamten, Ordnungsbehörden sowie Bundeswehr und Bundesgrenzschutz,
  • Hunde des DRK, des Malteser Hilfswerkes, der Johanniter Unfallhilfe und des technischen Hilfswerkes (THW),
  • Hunde, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke gehalten werden,
  • Wachhunde,
  • Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen dienen,
  • Gebrauchshunde wie Herden- und Hütehunde,
  • Hunde, die nachweislich zur Bewachung von Gewerbebetrieben gehalten werden, und
  • Hunde von Forstbeamten, Berufsjägern sowie Jagdaufsehern.
Zusätzlich ist es möglich, dass Steuerermäßigungen für Tiere gewährt werden, die zur Bewachung von Grundstücken eingesetzt werden, wenn der Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter beträgt.

Anmeldung online möglich

Wer sein Tier anmelden möchte, kann die Formulare von der Homepage der Stadt herunterladen und in der Verwaltung abgeben. Das Tier muss auch nicht in der Verwaltung vorgestellt werden.
Ist das erledigt, gibt es dafür eine Hundesteuermarke, für die zwei Euro zu zahlen sind. Wesentlicher teurer wird es, wenn jemand nach Verlust einen Ersatz für die Hundesteuermarke anfordert. Dann müsse 24 Euro gezahlt werden. Der Grund, so Kämmerin Martina Schnur auf Nachfrage von Susan Milkau von der Fraktion Bürger für Liebenwalde (BfL): Dann greife nicht mehr die Hundesteuersatzung, sondern die Verwaltungsgebührensatzung. In deren Berechnungsgrundlage fließen unter anderem auch Personalkosten sowie damit verbundene Tarifangleichungen sowie Arbeitsaufwendungen und Bürokosten ein.
Haus in Liebenwalde nach Brand unbewohnbar
Kamin als Auslöser
Haus in Liebenwalde nach Brand unbewohnbar
Liebenwalde
Die neue Hundesteuersatzung für Liebenwalde wurde bei einer Ablehnung mit 13 Stimmen vom Stadtparlament bestätigt und gilt ab dem 1. Januar 2021.

Straßenverzeichnis der Außenbereiche

Neuholland: Hamburger Straße 14 bis 28, Nassenheider Chaussee 2 bis 43,
Zehdenicker Damm 1 bis 15, Sperberhof 43, 43a bis g und 45, Bergemannhof 47, 47 a bis e, 48 und 49, Walterhof 50, 50 a bis g, Liebenberger Damm 51 und 51a, Straße zum Stausee 1 bis 4
Liebenthal: Dachsgrund 1, Wildpferdgehege
Hammer: Im Hammerbruch 1, Böhmerheider Weg
Kreuzbruch: Angra Pequena, Rehhorster Weg, Rehmater-Stolzenhagener Weg 1, Berliner Chaussee 15 und 16, Kreuzbrucher Straße
Kernstadt Liebenwalde: Emilienfelde, Thürenweg 4, Bischofswerder Weg 1, 1a, Höpen, Kreuzthal, Ausbau am See 1 und 2, Zehdenicker Chaussee 6 bis 12, Vosskanal 11 und Liebenwalder Schleuse 1 und 2. veb