MOZ+MOZ+Messerangriff in Bötzow
: Messerstecher zweifelt Urteil an, so entscheidet der BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Revision zum Urteil über den brutalen Messerangriff in Bötzow (Oberkrämer) beschäftigt. So lautet die Entscheidung.
Von
Jürgen Liebezeit
Oberkrämer
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ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein als Silhouette abgebildeter Mann würgt am 08.01.2013 in Berlin eine Frau. Die Zahl der Straftaten bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt im Südwesten steigt. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (zu dpa "Häusliche Gewalt: Zahl der Straftaten steigt" vom 23.12.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die Zahl der Straftaten bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt (Symbolbild) ist in der Region auf hohen Niveau. Im Nordwesten Brandenburgs gibt es im Durchschnitt mehr als drei Fälle pro Tag. Ein Vorfall auf Bötzow, wo ein Mann seine Frau mit dem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte, wurde nun abschließend juristische bewertet.

Jan-Philipp Strobel/dpa