Verfolgungsjagd in Oranienburg
: Im Mini auf der Flucht – Fahrer (18) mit frischem Führerschein

Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich ein 18-Jähriger in einem BMW Mini in Oranienburg. Er hatte gerade erst seinen Führerschein gemacht. Was ihn jetzt erwartet.
Von
Marco Winkler
Oranienburg
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Ein Mann (18) war in Oranienburg mit seinem BMW Mini auf der Flucht vor der Polizei. Er hatte gerade erst seinen Führerschein gemacht.

Frank Rumpenhorst/dpa

In der Nacht zu Sonntag (18. Juni) lieferte sich ein 18-Jähriger in Oranienburg eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Warum jetzt wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt wird.

Gegen 1.30 Uhr ging der Fall bei der Polizei ein. Eine Zeugin hatte beobachtet, wie ein Autofahrer am Bahnhof in Oranienburg mit durchdrehenden Reifen wilde Fahrmanöver durchführte. Die Polizei rückte aus.

Fahrer vom BMW Mini ignoriert Polizei

Sie traf den Mann jedoch nicht an. „Noch vor dem Eintreffen hatte der Pkw den Bereich des Bahnhofs verlassen“, schildert die Polizei. Doch die Zeugin konnte sowohl Fahrzeug als auch Fahrtrichtung gut beschreiben, sodass der BMW Mini noch im Stadtgebiet gesichtet werden konnte.

Allerdings ignorierte der Fahrer die Zeichen der Streifenwagen. „Die Anhaltesignale des Funkstreifenwagens missachtete der Fahrzeugführer und entzog sich der Kontrolle mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit“, so die Polizei. Heißt: Der Mann flüchtete in seinem Mini.

Führerschein erst fünf Monate alt

Die Fluchtfahrt führte ihn von Oranienburg über Nassenheide bis nach Teschendorf. Dort hatten ihn schließlich die Polizeibeamten erwartet. Sie kannten über das Kennzeichen die Halteranschrift. Der 18-jährige Fahrer stimmte mit dieser auch überein.

Der junge Mann, so kam es heraus, ist noch nicht lange in Besitz seines Führerscheins. Er ist erst fünf Monate alt und wurde noch vor Ort sichergestellt. „Den 18-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens“, teilt die Polizei mit. Ein „illegales Autorennen“, wie die Polizeimeldung überschrieben ist, gab es nicht direkt.

Illegales Rennen?

Doch nach Strafgesetzbuch kann unter Umständen auch eine Flucht im Auto als Kraftfahrzeugrennen angesehen werden, teilt die Polizei auf Nachfrage mit. Der Tatbestand nach Paragraf 315d im Strafgesetzbuch ist erfüllt, wenn sich jemand im Straßenverkehr „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.