Vogelgrippe in Oberhavel
: Landkreis reagiert - in welchen Orten Stallpflicht gilt

In Brandenburg grassiert die Vogelgrippe. Betroffen ist auch der Landkreis Oberhavel. Für weite Teile des Landkreises gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Welche Orte sind betroffen?
Von
Alexander Czekalla
Oranienburg
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Vogelgrippe

Die Vogelgrippe zieht immer weitere Kreise. Jetzt hat der Landkreis Oberhavel eine Stallpflicht für mehrere Orte angeordent.

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
  • Vogelgrippe in Oberhavel: Stallpflicht für Geflügel in mehreren Gemeinden angeordnet.
  • Betroffene Orte: u. a. Kremmen, Himmelpfort, Oranienburg, Löwenberger Land und Ribbeck.
  • Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter geschützter Abdeckung gehalten werden.
  • Geflügelmärkte, -ausstellungen nur in geschlossenen Räumen erlaubt.
  • Erkrankte oder tote Tiere müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zum Schutz der Geflügelbestände und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe in Oberhavel hat der Landkreis eine Stallpflicht für mehrere Ortschaften angeordnet.

Bereit im Verlauf dieser Woche war der Geflügelbestand auf dem Spargelhof in Kremmen betroffen. Rund 5000 Gänse mussten getötet werden, wie am Mittwoch (22.10.) bekannt wurde. „Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch bei den Gänsen unseres Agrarbetriebs sind nun auch rund 3600 Enten getötet worden“, so der Betriebsleiter des Spargelhofs, Malte Voigts, am Freitagabend (24.10). Der Landkreis bestätigte diesen Schritt, wie die Nachrichtenagentur dpa heute (25.10.) berichtet.

„Diese Entscheidung wird damit begründet, dass dieselben Tierpfleger, die sich um unsere Gänseherden gekümmert haben, auch damit betraut sind, unsere Freilandenten zu versorgen.“ Der Landkreis teilte der dpa mit, dass zwischenzeitlich ein positives Testergebnis auf das Virus aus dem Entenbestand eingegangen sei.

Landkreis Oberhavel ordnet Stallpflicht in vielen Orten an

Um die Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen im Landkreises Oberhavel zu verhindern, gilt seit Freitag (24. Oktober) die Aufstallungspflicht für folgende Orte: Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf, Wolfsruh, Kremmen sowie Teile von Oberkrämer, Oranienburg und Löwenberger Land.

Die Details der Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel zu finden. Die Anordnung gilt für gehaltenes Geflügel, insbesondere für Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Rebhühner, Perlhühner, Truthühner und Wachteln.

„Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer schützenden Abdeckung untergebracht werden. Diese Abdeckung muss sicherstellen, dass das Geflügel nicht mit Wildvögeln oder deren Exkrementen in Berührung kommt. Ein einfaches Netz reicht nicht aus“, erklärt die Pressestelle des Landkreises. Außerdem müsse es unbedingt die Möglichkeit geben, Hände und Kleidungsstücke zu desinfizieren.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind ab sofort nur in geschlossenen Räumen gestattet. Tiere, die im Reisegewerbe abgegeben werden sollen, müssen zuvor vier Tage tierärztlich, oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch untersucht worden sein.

Erkrankte und tote Tier unverzüglich melden

Kommt es zu vermehrten Erkrankungen oder toten Tieren im Geflügelbestand, sei unverzüglich das Veterinäramt Oberhavel zu informieren (E-Mail: gefluegelpest@oberhavel.de).

Zudem verweist der Landkreis Oberhavel nochmals auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Auch im Nachbarkreis Ostprignitz-Ruppin ist die Lage dramatisch. Das Kranichsterben infolge des Vogelgrippevirus geht unvermindert weiter. „Wir gehen davon aus, dass wir inzwischen bei 1200 angekommen sind“, sagte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) im RBB-Inforadio mit Blick auf die Zahl der verendeten Tiere.

Seit Mitte Oktober meldet das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg nahezu täglich neue Fälle. Bisher mussten in drei Betrieben Tiere aufgrund der Vogelgrippe gekeult werden. Wie hoch die finanziellen Einbußen insgesamt sind, sei noch nicht absehbar. Malte Voigts hofft, dass er wenigstens die Kosten, die mit dem Kauf und der Aufzucht der Küken verbunden sind, erstattet bekommt.