Das Urteil um die erschossene Neu-Mögelinerin Ute P. wird vom Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig überprüft. Der wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilte Igor P. hat über seine Anwälte Revision eingelegt, teilte das Landgericht Potsdam mit. Dabei wird vom BGH die Entscheidung nur auf Rechtsfehler und Begründungsmängel überprüft. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt, mündliche Verhandlungen sind selten.

Ute P. erschossen – Igor P. soll einen Auftragskiller beauftragt haben


Nach Überzeugung der Potsdamer Richter hatte P., der als einziger vom Tod der Frau profitiert habe, einen Auftragskiller engagiert. Wann und wie das genau passiert ist, ließ das Gericht in dem fünf Monate dauernden Strafprozess offen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte sogar eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, war damit aber abgeblitzt.
Die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt. Auf die Nachfrage, ob nun weiter nach dem Mörder gesucht werde, den Igor P. angestiftet haben soll, wollte sich die Ermittlungsbehörde derzeit nicht äußern. Sie verwies darauf, dass das Verfahren bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen sei.