Wegen Anstiftung zum Mord an der Neu-Mögelinerin Ute P. ist am Mittwoch, 15. März 2023, ihr früherer Geschäftspartner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Einen eigenhändigen Mord, wie zuletzt auch im Gespräch, konnte das Landgericht Potsdam dem Angeklagten Igor P. nicht nachweisen.
Der 56-jährige aus der Sowjetunion stammende Deutsche ist nach Auffassung der 1. Strafkammer der Einzige, der vom Tod der 57-jährigen Frau profitiert habe. Zwei zu seinen Gunsten abgeschlossene Risikolebensversicherungen hätten Igor P. 180.000 Euro einbringen können.
Igor P. war durch Immobilienbesitz mit Ute P. verbunden
Igor P. war mit Ute P. über Immobilien in deren Heimat Biederitz (Landkreis Jerichower Land / Sachsen-Anhalt) verbunden, bei deren Zwangsversteigerung und Notverkauf ihm ein sechsstelliger Verlust entstanden war.
„Letztlich war der Angeklagte nicht bereit, diese Verluste hinzunehmen“, sagte Richter Bodo Wermelskirchen bei der Urteilsbegründung – schon vorher habe er bei geringeren Summen Druck aufgebaut, war einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden. Igor P., der eine Beteiligung am Tod der Frau bestritten hatte, kann Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen.