Das Brandenburger Landeskabinett hat am 2. November 2021 die Corona-Testpflicht für das Personal von Pflegeeinrichtungen geändert. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 müssen sich Beschäftigte in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen täglich testen lassen. Hiervon ausgenommen sind Krankenhäuser. Darauf weist die havelländische Kreisverwaltung hin.
Drei Tage nacheinander über 100
Die neue Regelung greift demnach im Landkreis Havelland zum Donnerstag, 4. November 2021, da die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner seit Montag an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Am frühen Mittwoch belief sich der Wert auf 119.6.
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