MOZ+MOZ+Betrug in Schwedt
: Mann täuscht Arbeitsamt – darum fiel das Urteil milde aus

Ein Mann musste sich in Schwedt vor Gericht verantworten, weil er als Hartz-IV-Empfänger seine neue Arbeit nicht meldete. So lautete das Urteil.
Von
Stefan Adam
Schwedt
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Ein 62-Jähriger Alkoholiker musste sich in Schwedt vor Gericht verantworten.

Symbolfoto Amtsgericht Schwedt

Ein Hartz-IV-Empfänger aus Schwedt musste sich vor dem Gericht verantworten. Warum fiel seine Strafe trotz Wiederholungsdelikte leicht aus?

Oliver Voigt