Gefahr am Hang bei Schwedt: So bewerten Experten das Risiko in Stützkow

Gefahr am Hang bei Schwedt: Wegen akuter Rutschungsgefahr bleibt der Zugang zum Hang in der Fischerstraße in Stützkow weiterhin verboten.
Oliver Voigt- Hang in Stützkow bei Schwedt bleibt wegen Rutschungsgefahr gesperrt – Betretungsverbot gilt weiter.
- Gutachten zeigt: Hang instabil, schon geringe Niederschläge können Erdrutsche auslösen.
- Provisorische THW-Schutzbauwerke sichern Hangfuß und Straße – keine direkte Gefahr hier.
- Langfristige Hangstabilisierung geplant, Umsetzung wird jedoch Zeit in Anspruch nehmen.
- Stadt und Behörden warnen: Lebensgefahr an der Abbruchkante – Absperrungen strikt einhalten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen akuter Rutschungsgefahr am Stützkower Hang in der Gemarkung Schöneberg hat die Stadt Schwedt/Oder ein Betretungsverbot für die Hangoberkante entlang der Stützkower Fischerstraße verhängt. Die Allgemeinverfügung der Stadt untersagt es, sich dem Gefahrenbereich zu nähern oder dort aufzuhalten. Betroffen ist der Bereich an der Stützkower Fischerstraße sowie angrenzende Hanglagen.
Nach den Erdrutschen am Stützkower Hang im Dezember 2023 bleibt die Lage angespannt. Ein aktuelles Gutachten zur Standsicherheit bescheinigt dem betroffenen Areal weiterhin eine erhebliche Gefährdung. Das wurde nun im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Stützkow Anwohnern und Interessierten vorgestellt.
Geringe Wassermengen können neue Rutschungen auslösen
Laut dem Gutachten, das im Auftrag der Behörden erstellt wurde, ist für den untersuchten Hangabschnitt die erforderliche Stabilität nicht mehr gegeben. Besonders kritisch: Schon geringe Wassereinträge, etwa durch Niederschläge, können neue Rutschbewegungen auslösen. In einzelnen Hangabschnitten herrscht laut Experten ein „labiles Grenzgleichgewicht“ – ein Zustand, in dem bereits kleine Veränderungen zu Abbrüchen führen können.

THW-Schutzbauwerke am Hangfuß in Stützkow: Provisorische Sicherungsmaßnahmen schützen die Straße und Gebäude – ein Betretungsverbot gilt jedoch weiterhin für die Hangoberkante.
Oliver VoigtEs gibt aber auch eine gute Nachricht. Die am Hangfuß errichteten Bauwerke, darunter das provisorische Stütz- und Fangbauwerk des Technischen Hilfswerks (THW), sowie die Anliegerstraße sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht direkt von primären Hangabbrüchen bedroht, heißt es aus der Schwedter Stadtverwaltung. Dennoch, so das Gutachten, könnten im Falle eines größeren Erdrutsches wassergesättigte Lockergesteine nachrutschen und sekundäre Schäden verursachen.
Gefahr am Hang in Schwedt – Betretungsverbot gilt weiter
Um langfristig die Sicherheit wiederherzustellen, sind umfassende Hangstabilisierungsmaßnahmen notwendig. „Die Planung und Umsetzung dieser Sanierung wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und ist keinesfalls kurzfristig realisierbar“, betonten Vertreter des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) auf der Veranstaltung. Deshalb bleibt das bereits verhängte Betretungsverbot für den gefährdeten Bereich bestehen.
Das LBGR warnte eindringlich davor, die Absperrungen zu ignorieren. Die Situation an der Abbruchkante ist lebensgefährlich. Das Betretungsverbot dient dem Schutz aller. Die Anwohner wurden darüber informiert, dass regelmäßige Kontrollen und weitere Untersuchungen folgen werden.
Im Dezember 2023 war es erstmals zu massiven Erdrutschen am Stützkower Hang gekommen. Die THW-Einsatzkräfte errichteten daraufhin ein provisorisches Stützbauwerk, um weitere Schäden zu verhindern. Seitdem wird das Areal von Fachbehörden intensiv überwacht und begutachtet.


