MOZ+MOZ+Gericht in Schwedt
: Öffentliches Zeigen eines Tattoos mit Hakenkreuz bleibt strafbar

Ein 45-jähriger aus der Uckermark zeigte sich auf Instagram mit einem Tattoo mit Hakenkreuz auf seinem Körper. Wie das Gericht in Schwedt das ahndet.
Von
Stefan Adam
Schwedt
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Ein Uckermärker stellte auf dem Portal Intagram seinen Körper mit Hakenkreuz zur Schau. Das Gericht bewertet das klar als Straftat.

Uli Deck / dpa