Grundsicherung Uckermark
: Neue Regeln, Sanktionen, Pflichten - das gilt für Empfänger

Seit 1. Juli gelten neue Sanktionen, Pflichten und Freibeträge für die Grundsicherung. Im Landkreis Uckermark sind Tausende betroffen. Was ist neu?
Von
Leona Bellinda Schröder
Schwedt
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Das Jobcenter in der Uckermark hat es schwer in Zeiten von Corona. (Symbolbild)

ARCHIV - 28.08.2018, Thüringen, Weimar: Ein Gebäude der Agentur für Arbeit - das Jobcenter. (Zu dpa «Agentur gibt Einblick in Thüringer Arbeitsmarktdaten für Januar») Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Jobcenter in der Uckermark: Das Bürgergeld heißt seit Juli 2026 Grundsicherung. Arbeitsfähige Empfänger sollen schneller in Arbeit integriert werden, es gelten neue Regeln, Pflichten und Freibeträge für Vermögen. Was ist neu? (Symbolbild)

Jens Kalaene
  • Seit 1. Juli heißt Bürgergeld „Grundsicherung“ – im Fokus stehen schnellere Vermittlungen.
  • Bei zwei Meldeversäumnissen minus 30 % für einen Monat. Beim dritten entfällt der Anspruch.
  • Erscheinen Betroffene im Jobcenter, kehrt die Zahlung zurück, jedoch um 30 % gekürzt.
  • Pflichtverletzungen führen zu 30 % weniger Regelbedarf für drei Monate.
  • Vermögensfreibeträge neu: bis 30 Jahre 5000 €, ab 31 10.000 €, ab 41 12.500 €, ab 51 20.000 €.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seit dem 1. Juli heißt das frühere Bürgergeld im Sprachgebrauch Grundsicherung. Mit der Umstellung verschärfen sich zugleich die Regeln für Leistungsempfänger, die Termine versäumen oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

Im Jobcenter Uckermark geht es vor allem um schnellere Vermittlung in Arbeit und um deutlichere Konsequenzen bei Verstößen, teilt Michael Steffen, Leiter des Jobcenters Uckermark, auf Nachfrage dieses Nachrichtenportals mit. Welche Folgen die Reform im Alltag haben kann, hängt vor allem davon ab, ob Termine eingehalten und Pflichten erfüllt werden.

Besonders scharf fallen die neuen Sanktionen bei wiederholten Meldeversäumnissen aus. Gleichzeitig ändern sich die Freibeträge beim Vermögen spürbar – und damit auch die Voraussetzungen für den Leistungsbezug. Wie weit die Einschnitte tatsächlich reichen, zeigt ein Blick auf die neuen Regeln.

Wie viele Menschen erhalten in der Uckermark Grundsicherung?

Doch wer ist überhaupt betroffen? Ein Blick auf die aktuellen Zahlen: Im Juni 2026 bezogen im Landkreis 11.421 Menschen in 6621 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld, das nun Grundsicherungsgeld heißt. Darunter waren 8306 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, teilt das Jobcenter mit.

Welche Kürzungen drohen bei verpassten Terminen?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem Meldeversäumnis und einer Pflichtverletzung. Ein erstmalig versäumter Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund führt noch nicht zu einer Leistungsminderung, erklärt Steffen. Beim zweiten Verstoß sinkt die Leistung für einen Monat um 30 Prozent.

Wer dreimal nacheinander nicht zu Terminen erscheint, gilt als nicht erreichbar, erklärt Steffen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Grundsicherungsgeld grundsätzlich vollständig, weil Erreichbarkeit als wesentliche Voraussetzung gilt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird jedoch zunächst nur der Regelbedarf gestrichen; Unterkunftskosten werden noch einen Monat weitergezahlt. Wer in dieser Zeit persönlich im Jobcenter erscheint, kann die Erreichbarkeit wieder belegen, so der Leiter des Jobcenters. Somit würde die Leistung wieder gezahlt, allerdings um 30 Prozent gekürzt.

Grundsicherung kann bei Arbeitsverweigerung gekürzt werden

Auch bei Pflichtverletzungen greift der Landkreis künftig härter durch. Wer etwa keine Eigenbemühungen nachweist, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt oder eine Maßnahme abbricht, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Das Verhalten von Leistungsempfängern sei entscheidend dafür, ob Leistungen gekürzt werden, erklärte Steffen.

„Ob es zu einer Zunahme von Kürzungen kommt, hängt vom Verhalten ab“,
Michael Steffen
Leiter Jobcenter Uckermark

Besonders weit reichen die Folgen bei einer bewusst und grundlos verweigerten Arbeitsaufnahme. Dann wird der Regelbedarf für einen Monat vollständig entzogen. Ab dem zweiten Monat muss das Jobcenter fortlaufend prüfen, ob die tatsächliche und unmittelbare Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme weiter besteht. Um Mietschulden zu vermeiden, wird in solchen Fällen die Miete direkt an den Vermieter gezahlt.

Welche Vermögens-Freibeträge gelten für Empfänger von Grundsicherung?

Neu geregelt wurden auch die Vermögensfreibeträge. Sie richten sich nun nach dem Lebensalter: Bis 30 Jahre gelten 5000 Euro, ab 31 Jahren 10.000 Euro, ab 41 Jahren 12.500 Euro und ab 51 Jahren 20.000 Euro. Bis Ende Juni lag der Freibetrag unabhängig vom Alter bei 15.000 Euro pro Person. Nach Einschätzung des Landkreises knüpfen die neuen Grenzen stärker an die Lebensleistung an.

Mehr Aufwand für das Jobcenter durch die neue Grundsicherung

Die Reform bringt auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Formulare, Internetseiten, Weisungen und Merkblätter müssen angepasst werden. Hinzu kommen Schulungen und Fortbildungen für die Beschäftigten, erklärte Steffen. Gleichzeitig steigt der Prüfaufwand bei Leistungsminderungen, vor allem bei Meldeversäumnissen.

Der Landkreis bewertet die Reform nach eigenen Angaben differenziert. Einerseits werde mehr Flexibilität geschaffen, um Menschen schneller in Arbeit zu vermitteln. Andererseits müssten die sozialen Folgen vor Ort genau beobachtet werden, damit die verlässliche Unterstützung erhalten bleibt. „Ich begrüße die Änderungen, denn sie schaffen mehr Flexibilität, um Menschen schneller in Arbeit zu bringen“, so Steffen. Entscheidend sei es jedoch, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmten, denn diese seien ausschlaggebend für nachhaltige Perspektiven.