Kriminalität in der Uckermark
: Handel mit Drogen aufgeflogen – so urteilt das Gericht

Drogenhandel nimmt auch in ländlichen Regionen in Angermünde und Schwedt zu. Einer Dealerin wird deshalb wiederholt der Prozess gemacht. Mit Folgen.
Von
Daniela Windolff
Schwedt
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Ecstasy-Tabletten: ARCHIV - 15.06.2021, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ecstasy-Tabletten in Form von Totenköpfen liegen in einem Zollamt auf einem Tisch. Die Droge gibt es auch in flüssiger Form. (zu dpa: «13 Strafverfahren nach kreativem Drogen-Schmuggel per Post») Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ecstasy ist eine gefährliche Modedroge. Die Pillen sehen oft harmlos aus und werden in vielfältigsten  Farben und Formen angeboten. Der illegale Handel boomt, nicht nur in Großstädten, sondern auch auf dem Land. (Symbolfoto)

Oliver Berg/dpa
  • In Schwedt wurde eine 35-Jährige wegen Drogenhandels zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Sie verkaufte Ecstasy, Amphetamine und Cannabis im Wert von 1250 Euro an zwei Männer.
  • Die Frau war geständig – frühere Urteile: zwei Bewährungen über acht und elf Monate.
  • Die Tat stand im Zusammenhang mit anderen Verfahren, Ermittlungen verzögerten die Anklage.
  • Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des Verkaufserlöses an, das Urteil ist rechtskräftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Konsum und Handel mit Drogen boomt. Nicht nur in Großstädten, sondern auch in ländlichen Regionen wie Angermünde und Schwedt ist eine Zunahme zu verzeichnen, wie polizeiliche Ermittlungen bestätigen.

So musste sich eine junge Frau aus der Uckermark wegen Handels und Vertriebs von Drogen in nicht geringer Menge erneut vor dem Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes verantworten.

Es war nicht der einzige Prozess gegen die 35‑Jährige, die bereits in zwei ähnlich gelagerten Verfahren zweimal zu Freiheitsstrafen von acht und elf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Drogenprozess in Schwedt: Angeklagte ist polizeibekannt

Im nunmehr dritten Prozess wurde der Angeklagten von der Staatsanwaltschaft erneut der Handel mit Ecstasy-Tabletten, Amphetaminen und Cannabisblüten in erheblicher Menge zur Last gelegt. Sie soll diese Drogen im Wert von 1250 Euro an zwei Männer verkauft haben.

Uckermark

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Diese Erwerber wurden von der Polizei schon über längere Zeit observiert und später mit den Drogen gestellt. So flog der Handel und auch die Dealerin auf.

Zu Prozessbeginn räumte die Angeklagte über ihren Verteidiger die Vorwürfe  ein. Sie machte aber keine weiteren Angaben zu Hintergründen und ihren Lieferanten. Auch wurde bestätigt, dass sie selbst Cannabis konsumiere.

Prozess in Schwedt: Angeklagte ist geständig

Im Rechtsgespräch verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Vereinfachung des Verfahrens, denn die angeklagte Tat lag noch vor den zwei bereits rechtskräftigen Verurteilungen wegen der Drogendelikte, die in engem Zusammenhang gesehen werden können.

Die Verzögerung der Anklage hing mit Ermittlungen der Kriminalpolizei in Mecklenburg-Vorpommern zusammen, die wegen des Ausmaßes längere Zeit andauerten.

Der ehrenamtliche Bürgermeister Gerd Regler aus Berkholz–Meyenburg ließ einen Kompromiss im Prozess wegen Untreue gegen ihn nachträglich platzen.

Symbolfoto Amtsgericht Schwedt

Im Amtsgericht Schwedt wurde ein Prozess wegen illegalen Drogenhandels entschieden.

Oliver Voigt

„Die Tat liegt lange zurück und die Angeklagte war geständig“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. Die Tat sei im engen Zusammenhang mit den anderen Verfahren zu sehen. Auch gebe es keine weiteren Verfahren.

Drogenhandel in Schwedt: So lautet das Urteil

Das Gericht urteilte relativ milde. Sechs Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, lautete der Antrag des Staatsanwaltes. Der Verteidiger stimmte dem zu.

Auch die Strafrichterin teilte diese Auffassung und verurteilte die Angeklagte wegen Drogenhandels, allerdings unter Einbeziehung der beiden Vorverurteilungen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu wurde die Einziehung des Verkaufserlöses angeordnet. Durch Rechtsmittelverzicht aller Beteiligten erlangte das Urteil sofortige Rechtskraft.