Polizei in Prenzlau
: Spielzeugpistole löst Polizeieinsatz aus

Notrufe wegen einer mutmaßlichen Pistole alarmieren die Polizei in Prenzlau. Am Ende gibt es Entwarnung, doch für einen 26-Jährigen bleibt es trotzdem ernst.
Von
Christina Sleziona
Prenzlau
Jetzt in der App anhören
Eine Spielzeugpistole  ist oft kaum von einer echten Schusswaffe zu unterschieden.

ARCHIV - Ein Kind hält in Berlin die Nachbildung einer Handfeuerwaffe (Illustration/Archivfoto vom 01.09.2007). Die Koalition will das Waffenrecht verschärfen. Verboten werden sollen auch täuschend echt aussehende Imitate von Pistolen und Revolvern und die meisten der sogenannten Softair-Waffen. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Das Waffenrecht wurde zuletzt 2003 nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt verschärft. Foto: Arno Burgi  +++(c) dpa - Bildfunk+++

Eine Spielzeugpistole ist oft kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden (Symbolbild). Mit einer solchen hat nun ein Mann in Prenzlau für Alarm gesorgt - mit echten Konsequenzen für ihn.

Arno Burgi/dpa
  • In Prenzlau lösten Notrufe über eine mutmaßliche Pistole einen Einsatz aus.
  • Die Hinweise betrafen den Marktberg; die Person fuhr anschließend mit einem Bus zum Bahnhof.
  • Polizei traf ab 18.40 Uhr ein und gab kurz darauf Entwarnung – es war eine Spielzeugpistole.
  • Ein den Beamten bekannter 26-Jähriger führte die Anscheinswaffe, sie wurde sichergestellt.
  • Es läuft ein Verfahren wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz; Polizei warnt vor solchen Gegenständen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Montag (7. August) gingen bei der Polizei ab 18.40 Uhr mehrere Notrufe ein. Darin wurde geschildert, dass eine Person augenscheinlich mit einer Pistole am Marktberg in Prenzlau hantieren würde und anschließend in einen Bus eingestiegen sei, der zum Bahnhof fuhr.

Umgehend eilten Streifenwagen zum Einsatzort. Kurz darauf konnten die Beamten Entwarnung geben. Wie die Polizei informierte, handelte es sich bei dem Verhaltensstörer um einen den Beamten bestens bekannten 26-Jährigen. Der Mann war mit einer Spielzeugpistole ausgestattet, die sichergestellt wurde.

Trotzdem leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Die Polizei warnte zudem ausdrücklich davor, mit schusswaffenähnlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit zu agieren. Unbeteiligte und auch Einsatzkräfte könnten auf Distanz in Einzelfällen nicht zwischen echten Schusswaffen und Anscheinswaffen unterscheiden. Dadurch könne eine ernst zu nehmende Gefahrenlage entstehen.

Dieser Text wurde mithilfe Künstlicher Intelligenz verfasst. Die Redaktion hat den Inhalt sorgfältig geprüft.

 Erfahren Sie mehr zum Umgang mit KI auf MOZ.de