Eigentlich hätte er es wissen müssen: Am Montag haben Einsatzkräfte in der Regionalbahn aus Polen kommend, einen Mann kontrolliert, der mit einem Einreiseverbot belegt gewesen ist. Dennoch hatte er sich offensichtlich daran gewagt, die Grenze zu überschreiten.
Der 46-Jährige war unterwegs von Stettin und wollte weiter nach Angermünde. Im Zug fiel einer Streife der Bundespolizei auf, die die Personalien des Mannes kontrollierten. Zurück nach Polen musste der Mann trotz des Wiedereinreiseverbotes dennoch nicht.
46-Jähriger per Haftbefehl gesucht
Denn die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann zusätzlich mit einem Haftbefehl gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Essen erließ im Dezember 2022 den Haftbefehl, nachdem der 46-Jährige zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Ihm wurde ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorgeworfen, weswegen er noch 244 Tage abzusitzen hatte.
Aufgrund einer aktuellen Ausweisungs- und Abschiebeverfügung der zentralen Ausländerbehörde Essen bestand gegen ihn ein Verbot der Einreise bis zum 19. September 2024. Die Beamtinnen und Beamten leiteten daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen die bestehende Wiedereinreisesperre ein. Die Ermittlungsbehörden setzten sich zudem mit der Ausländerbehörde in Verbindung, damit der Mann so schnell wie möglich wieder abgeschoben werden kann.
Straftäter darf vorerst in Deutschland bleiben
Außerdem vollstreckte die Bundespolizei den offenen Haftbefehl und brachte den verurteilten Straftäter in eine brandenburgische Justizvollzugsanstalt. Somit darf der Mann vorerst in Deutschland bleiben – hinter Gittern.