Tierheim Schwedt: Unterernährt und ausgesetzt – junge Schäferhündin gefunden

Roxy ist eine ca. 6 bis 7 Monate alte Schäferhündin, die in Schwedt vermutlich ausgesetzt und dann als Fundtier ins Tierheim gebracht wurde.
Oliver Voigt- Junge Schäferhündin Roxy (6-7 Monate) wurde unterernährt und ohne Chip auf Spielplatz in Schwedt gefunden.
- Der Fall löst Empörung auf Facebook aus; viele fordern Verantwortung von Tierhaltern.
- Tierheim Schwedt meldet Vorfall beim Ordnungsamt, sucht Hinweise zum Besitzer.
- Hunde müssen seit Juli 2024 registriert sein; Roxy wird im Tierheim gut versorgt.
- Vermittlung von Roxy noch nicht möglich, Hinweise weiterhin gesucht.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Fall einer jungen Schäferhündin, die am Montag, dem 10. Februar 2025, herrenlos auf einem Spielplatz im Julian-Marchlewski-Ring in Schwedt gefunden wurde, sorgt für Aufsehen. Das Tier, das weder über einen Chip noch sonstige Markierungen verfügt, wurde vom Tierheim Schwedt auf Facebook veröffentlicht, in der Hoffnung, den Besitzer ausfindig zu machen.
Bisher hat sich jedoch niemand gemeldet, was darauf hindeutet, dass die Hündin möglicherweise absichtlich zurückgelassen wurde. Die Reaktionen auf den Post des Tierheims sind jedoch erschütternd. Unter dem Aufruf, Hinweise zum Besitzer des Tieres zu geben, finden sich Kommentare, die auf eine besorgniserregende Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal von Tieren hinweisen.
Reaktionen: Wut und Empathie der Facebook-Gemeinde
Eine Stimme im Kommentarbereich ruft dazu auf, die Verantwortung gegenüber Tieren ernst zu nehmen.
„Traurig, manche haben kein Gewissen. Tiere haben auch ein Herz, eine Seele und auch in ihnen fließt rotes Blut. Setzt ihr eure ungewollten Kinder auch aus?“, fragt eine besorgte Frau und appelliert an die Tierhalter, sich bewusst zu machen, dass der Erwerb eines Tieres eine langfristige Verpflichtung bedeutet.
Tierschutzgesetz und die Konsequenzen für Tieraussetzung
Mehr als 150 Mal wurde der Beitrag bereits geteilt, jeder hofft, dass das Tier erkannt wird und der Besitzer oder die Besitzerin so zu Rechenschaft gezogen werden kann. Denn das Aussetzen von Tieren ist gemäß Paragraph 3 des Tierschutzgesetzes verboten und kann mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wenn dem Tier zusätzlich Leid zugefügt wird, kann dies sogar als Straftat gelten und zu Geld- oder Haftstrafen führen.
„Wir haben den Sachverhalt jetzt beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt“, erklärt Ursula Wyrembek. Die Leiterin des Tierheims, als auch ihr Team haben einen Verdacht, doch soll die Ermittlung der Behörde Klarheit schaffen. Da der Hund nicht gechippt und registriert ist, ist der Nachweis oft nur schwer zu erbringen.
Anmelde- und Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hunde
Wyrembek appelliert darum erneut an alle Hundehalter, den Vorgaben der neuen Hundehalterverordnung nachzukommen. Seit 1. Juli 2024 besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen. Eine kostenlose Registrierung bei einem privaten Haustierregister, wie Tasso oder Findefix kann und sollte vor allem vorgenommen werden, um schnelle Identifizierung des Haustieres zu ermöglichen.
Für Roxy, so haben die Mitarbeiter des Tierheims die ca. 6 bis 7 Monate alte Hündin getauft, wird es eine ungewisse Zeit, in der sie dennoch gut umsorgt wird. Erste Spaziergänge nimmt der auch etwas unterernährt scheinende Neuzugang im Tierheim Schwedt gerne an. Kommandos beherrscht Roxy nicht, auch an der Leinenführigkeit muss gearbeitet werden.
Vermittlung der Schäferhündin noch nicht möglich
„Noch ist es kein Vermittlungsaufruf“, erklärt Ursula Wyrembek. Dazu bedarf es erst einer Freigabe vom Amt. Zudem wollen die Tierschützer ihren Schützling erst besser kennenlernen, um vielleicht später ein geeignetes und vor allem liebevolles Zuhause für Roxy zu finden.
Hinweise zum möglichen Besitzer/Besitzerin nimmt das Tierheim entgegen, auf Wunsch auch vertraulich. Kontakt zum Tierheim Schwedt unter Telefon 03332 523933 oder per Mail an tierheim-schwedt.de@t-online.de. Auch der Stadtordnungsdienst nimmt Hinweise entgegen: Telefon 03332 446-612, per Mail an ordnungsamt.stadt@schwedt.de.
„Es bleibt zu hoffen, dass der Besitzer der Hündin gefunden wird und sie bald in die Obhut von Menschen gelangt, die ihre Bedürfnisse und ihr Wohlergehen respektieren und schützen“, sagt Ursula Wyrembek abschließend.


