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: Gilt der China-Roller als gedrosselt – oder nicht? Mann aus Lindendorf vor Gericht

Ein 54-jähriger Mann aus Lindendorf stand wegen des wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorm Amtsgericht in Frankfurt (Oder). Sein Gefährt war ein in Polen gekaufter sogenannter China-Roller. Der sollte gedrosselt und mithin ohne Führerschein nutzbar sein.
Von
Ines Weber-Rath
Seelow/Lindendorf
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Ein sogenannter China-Roller: Nach ihrem Herkunftsland benannt, sind die zur Mofa-Kategorie gehörenden Roller auch in Deutschland und Polen erhältlich.

Ng Han Guan/dpa