„An wen muss ich mich wenden, wenn ich Hilfe bei den hohen Preisen für Heizöl brauche?“ Diese Frage hat Roger Hönecke aus Rathstock bei Seelow an die MOZ gestellt. Um den hohen Marktpreisen bei den Energieträgern entgegenzuwirken und Endverbraucher sowie Unternehmen zu entlasten, hat der Bund verschiedene Maßnahmenpakete zur Deckelung der Energiepreise auf den Weg gebracht, insbesondere mit den am 15. Dezember 2022 beschlossenen Gesetzentwürfen für Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen.

Wo gibt es die Anträge?

Zusätzlich hat der Bundestag auch Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen, beschlossen. Für diese Entlastungen bei Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas müssen Anträge gestellt werden. Dafür sind die Länder zuständig. Dabei können Rechnungen von den privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.
Es werden 80 Prozent der Kosten übernommen, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet, informiert das Wirtschaftsministerium des Landes. Allerdings seien die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen noch nicht abgeschlossen, sodass die Anträge, die wahrscheinlich durch die ILB betreut werden, noch nicht vorliegen, informiert Sprecherin Claudia Lippert. Sobald dies möglich sei, werde das Ministerium auf seiner Internetseite über die Modalitäten informieren.