Illegales Feuerwerk bei Seelow: Verbotene Pyrotechnik in Küstrin-Kietz

Am Grenzübergang Küstrin-Kietz haben Beamte eine größere Menge an verbotener Pyrotechnik aus Polen sichergestellt. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa- Bundespolizei findet 70 kg verbotene Pyrotechnik bei Kontrolle in Küstrin-Kietz.
- 22-jähriger Fahrer transportierte 15.000 Vogelschreck-Patronen und Profifeuerwerk.
- Keine Genehmigungen für die Einfuhr oder den Besitz der gefährlichen Ladung vorhanden.
- Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz eingeleitet.
- Polizei warnt vor illegaler Pyrotechnik – hohes Risiko für schwere Verletzungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Bundespolizei hat am Sonntagabend (7. Dezember) bei einer Kontrolle am Grenzübergang nach Polen in Küstrin-Kietz eine große Menge verbotener Feuerwerkskörper sichergestellt. Die Pyrotechnik habe insgesamt 70 Kilogramm Sprengmasse, teilt die Bundespolizei dazu mit. Doch die Beamten haben noch mehr aus dem Verkehr gezogen.
Die Kontrolle fand im Rahmen der derzeit wiedereingeführten temporären Grenzkontrollen zu Polen statt. Gegen 20 Uhr stoppten die Bundespolizisten am ehemaligen Grenzübergang ein in Berlin zugelassenes Fahrzeug. Der 22-jährige Fahrer, ein deutscher Staatsangehöriger, habe zunächst unauffällig gewirkt. Doch beim Blick in sein Auto kam schnell der Verdacht auf, dass hier mehr als nur Reisegepäck transportiert wurde.
Vogelschreckpatronen und professionelles Feuerwerk in Küstrin-Kietz
Neben der verbotenen Pyrotechnik haben die Beamten in mehreren Kartons und Verpackungen schließlich noch 15.000 sogenannte Vogelschreck-Patronen gefunden. Das ist pyrotechnische Munition, die eigentlich zur Vogelabwehr in der Landwirtschaft gedacht ist und in Deutschland nur mit Erlaubnis erworben und genutzt werden darf. Die Nettosprengmasse dieser Munition: rund 60 Kilogramm.
Doch auch damit nicht genug: Zusätzlich entdeckten die Kräfte Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, die ausschließlich für professionelles Großfeuerwerk zugelassen sind, sowie vier Kugelbomben, wie man sie sonst nur bei großen Shows am Himmel sieht. Deren zusätzliche Sprengmasse belief sich auf weitere acht Kilogramm.
Für all diese Gegenstände habe der Fahrer keinerlei Einfuhr- oder Besitzgenehmigungen vorlegen können. Die Bundespolizei beschlagnahmte daher die komplette Ladung und leitete gleich mehrere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz ein. Immer wieder warnen Polizei und Experten vor illegal eingeführter Pyrotechnik: Diese sei oft unzureichend geprüft und könne schwere Verletzungen verursachen.
Für den 22-Jährigen endete die Kontrolle glimpflich – zumindest körperlich: Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Fahrt fortsetzen, allerdings ohne den gefährlichen Inhalt seines Kofferraums.

